Alles anzeigenHallo,
Keine Ahnung was in Hessen die Anforderung diesbezüglich ist,
müssten Sie selbst nachsehen. Ist es überhaupt GK 5? Siehe
dazu mal hier (Seite 1, Was fällt unter "Sonderbau" in Hessen):
[...]
Wobei sich gerade bei Glas zahlreiche Fragen stellen, die Sie
im Einzelfall sehen müssten. Beispielsweise sei hier nur der
Durchtritt der Wärmestrahlung zu nennen. Ist das ein Thema
ja/nein? In Ihrem Fall würde ich eher auf "Nein" tippen.
Ich habe da nach wie vor meine Zweifel, alleine aufgrund vom
Eingriff in die Decke. Ich würde das zumindest im Rahmen
von einem Telefonat/Mail mit der zuständigen Baurechtsbehörde
klären.
Nach meiner Einschätzung ist es Gebäudeklasse 5. Von der Höhe würde es auch gerade noch in die 4 passen, aber die Nutzungseinheiten sind über 400qm. Wobei die auch nicht eindeutig definiert sind. Ein BS-Konzept gibt es ja nicht, und die alte Baugenehmigung habe ich bisher noch nicht gesehen, die wird noch gesucht.
Sonderbau ist es nicht, weil es nicht über 3.000qm sind.
Mir ging es drum, dass so eine Glasabtrennung dann wohl wie eine Trennwand zu behandeln ist, oder? Denn eine Trennwand muss die Widerstandsfähigkeit wie die tragenden und aussteifenden Teile habe, bei GK 5 wäre das feuerbeständig.
In dem Zusammenhang wäre auch der Einwurf von Mick1204 zu betrachten. Ohne einen Fachplaner wird es nicht gehen.