Hallo,
ich habe soben festgestellt das die Gartenbau BG in Ihrer Durchführungsanweisung zur VSG 1.4 § 5 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung) eine Möglichkeit geschaffen hat um auf die Prüfung der nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu verzichten.
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Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, Anschlussleitungen mit Steckern sowie Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit ihren Steckvorrichtungen sind, ...................................cheren Zustand zu prüfen;
die Überprüfungen können entfallen, wenn Fehlerstromschutzschalter eingesetzt werden (IP Schutzarten siehe DIN 40050 Teil 1).
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Hiermit wird also der Schutz durch einen FI den selben Stellenwert eingeräumt wie die regelmäßige Prüfung!!!
Kann man nun im Sinne einer Gefährdungsbeurteilung diese Regel auch bei Betrieben anwenden welche nicht bei der Gartenbau BG versichert sind?
Wie seht Ihr das?
Wenn die Gartenbau BG es als ausreichend ansieht das der Staubsauger im Büro eines Gartenbau Betriebes nicht geprüft werden muss (fals ein FI vorgeschaltet ist) dann könnte nach meiner Meinung diese Regel guten Gewissens auch in einem Bürogebaüde angewendet werden wo das Unternehmen z.B. zur Verwaltungs BG gehört.
Auf ausgiebige Diskussion freut sich
J. Barkhoff