Laserschutzbeauftrager/Berater

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  • Guten Tag werte Sifa Kollegen,

    ich habe eine Frage zum Thema Laserschutz. Bei uns im Werk ist ein Laser Klasse 3 komplett umhaust in Arbeit.

    Wir haben einen externen Laserschutzbeauftragten mit dem wir nicht zufrieden sind.

    Nun zu meiner Frage, kennt jemand von Euch ein Unternehmen/Selbstständigen welches/r uns als Laserschutzbeauftragter beraten kann bzw. bei uns den Posten übernimmt?

    Ich habe selbst schon im Internet recherchiert und nicht wirklich eine Auswahl gefunden. Wir sind in Baden-Württemberg ansässig.

    Für Eure Hilfe und Vorschläge Danke ich Euch schonmal vorab.

    Gruß Daniel

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  • Hallo Phonic,

    ihr habt ja ein Produktionsziel vor Augen - da ist die Gefährdungsbeurteilung der erste Schritt in der Konzeption; in der Anlage schon eine etwas ältere. Da sollte es aber neuere geben, bzw. eine Anpassung an spezifische Gegebenheiten ist immer erforderlich; die BG ETEM ist da mit Informationen recht gut aufgestellt.

    Die Unzufriedenheit mit dem externen Berauftragtem ist hier nicht benannt - denkbar sind da Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung; sind Punkte der vertraglichen Vereinbarung.

    Konkret weis ich keine andere Person - für mich als Ruheständler (NRW) wäre die Anfahrt doch zu weit ;-))

    Optimaler wird es sein, wenn ihr den hausinternen Bearbeiter, der ja die Anlage konzipiert - nach Lehrgang - zum Laserschutzbeauftragten bestellt.

    mfg

  • Vielen Dank für deine Hilfe! Wir haben uns gestern nochmals zu dem Thema beraten da heute unser ASA Tag ist und ich werde mich selbst zum Laserschutzbeauftragten ausbilden lassen. Die Anlage ist soweit sicher da der Laser nachträglich komplett eingehaust wurde. Im für die Zukunft gewappnet zu sein werde ich wie gesagt die Ausbildung absolvieren

  • Die Anlage ist soweit sicher da der Laser nachträglich komplett eingehaust wurde.

    Dann kann das aber keine Klasse 3 sein, sondern in der Regel 1. Sobald aber das Gehäuse geöffnet wird, bist Du bei Klasse 3.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.