Gefahrstoffschrank, Sicherheitsschrank Prüfung

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  • Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine Frage zur Prüfung von Gefahrtsoffschränken. Wir lassen jährlich eine Prüfung durch die Herstellerfirma durchführen.
    Ist aufgrund der Ex-Zone darüber hinaus auch eine Prüfung alle drei Jahre nötig? Wie handhabt ihr das?

    Gruß
    Trübi

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  • Hallo Trübi,

    ich nehme an, du meinst einen Sicherheitsschrank zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten? Oder woher kommt die Exzone?

    Wir machen das so:

    Überprüft werden jährlich durch eine Fachfirma:
    der Brandschutztellerventile
    der Fugenisolierung
    der Scharniere
    der die Überprüfung des einwandfreien Laufs der Türschließungen,
    die Kontrolle der Türverriegelung,
    die Überprüfung des Druckpunktes der Türarretierung,
    die Überprüfung der Thermomechanik, d.h. schließt die Tür wenn die Thermomechanik mit einem speziellen Schlüssel ausgelöst wird.

    Die Prüfung wird mittels einer Prüfplakette dokumentiert.

    Durch die Nutzer sollten folgende Punkte sichergestellt werden:


      Werden im Schrank grundsätzlich nur brennbare Flüssigkeiten gelagert?
      Sind alle Gebinde verschlossen?
      Werden evtl. ausgelaufende Flüssigkeiten umgehend beseitigt?
      Wird beachtet, daß eine Lagerung in der Auffangwanne das Lagervolumen im Schrank u.U. erheblich reduziert (Die Auffangwanne ist so ausgelegt, daß 10% der Gesamtflüssigkeit bzw. der Inhalt des größten Gebindes aufgefangen werden kann).
      Werden die Zu- und Abluftventile auf dem Schrank freigehalten oder stehen evtl. Kartonagen oder sonstige Gegenstände auf dem Schrank?
      Wird beachtet, daß im Inneren von Sicherheitsschränken, die an eine technische Lüftung angeschlosen sind, ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2 und im Inneren von von Sicherheitsschränken, die nicht technisch belüftet werden, ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 1 besteht?
      Ist bei Schränken, die an eine technische Lüftung angeschlossen sind, ein 10-facher Luftwechsel sowie ein 24 Stunden Betrieb der Lüftung sichergestellt? (Ansonsten ist der nächste Punkt zu beachten!)
      Werden bei nicht technische belüfteteten Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen folgende Bedingungen eingehalten?
      Der Umkreis von mindestens 2,5 m um den Sicherheitsschrank ist bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 m über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2.
      In technisch belüfteten Arbeitsräumen mit einem mindestens 5-fachen Luftwechsel pro Stunde kann der explosionsgefährdete Bereich der Zone 2 auf 1 m vor dem Sicherheitsschrank und 0,5 m seitlich vom Sicherheitsschrank sowie auf eine Höhe von 0,3 m über dem Fußboden verringert werden.

    Damit diese Prüfverpflichtungen auch für den Nutzer „präsent" sind, haben wir die o.g. Liste als Aufkleber auf die Sicherheitsschränke geklebt.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Wird beachtet, daß im Inneren von Sicherheitsschränken, die an eine technische Lüftung angeschlosen sind, ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2 und im Inneren von von Sicherheitsschränken, die nicht technisch belüftet werden, ein explosionsgefährdeter Bereich der Zone 1 besteht?
    Ist bei Schränken, die an eine technische Lüftung angeschlossen sind, ein 10-facher Luftwechsel sowie ein 24 Stunden Betrieb der Lüftung sichergestellt? (Ansonsten ist der nächste Punkt zu beachten!)
    Werden bei nicht technische belüfteteten Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen folgende Bedingungen eingehalten?
    Der Umkreis von mindestens 2,5 m um den Sicherheitsschrank ist bis zu einer Höhe von mindestens 0,5 m über dem Fußboden explosionsgefährdeter Bereich der Zone 2.
    In technisch belüfteten Arbeitsräumen mit einem mindestens 5-fachen Luftwechsel pro Stunde kann der explosionsgefährdete Bereich der Zone 2 auf 1 m vor dem Sicherheitsschrank und 0,5 m seitlich vom Sicherheitsschrank sowie auf eine Höhe von 0,3 m über dem Fußboden verringert werden

    Hi, ich muss dieses Thema grad noch mal rauskramen weils bei uns im Unternehmen aktuell is;-)

    Die Punkte die du angesprochen hast finde ich echt ausführlich.
    Hast du aber für die von mir zitierten Punkte noch nen Nachweis oder so?

    ich weiß klingt doof, aber bei mir is das so, dass der Chef und einige Meister immer wissen wollen, ob das irgendwo im gesetz oder schwarz auf weiß steht, dass man das so umsetzen muss.
    wenn du mir dazu ne Quelle nennen könntest, kann ich damit besser argumentieren :P

    Danke schon mal

    Gruß Robin

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  • perfekt...

    ich danke dir für die schnelle Antwort.
    Genau so quellen erleichtern mir die Arbeit ungemein, da mein Chef sowas immer sehen will, bevor der richtig aktiv wird... :D

    aber ich krieg den schon noch dazu selber dieses Bewustsein zu entwickeln^^

    Gruß Robin