Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit

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  • Hallo,

    die Gültigkeit dieser Allgemeinverfügung ist doch erloschen, soweit mir bekannt ist, Und auch nicht verlängert, oder?

    Die Gültigkeit war doch nur bis zum 05. April 2021, richtig?

    Also dürfte man ohne ein dafür zugelassener Betrieb (Kosmetikverordnung, Biozid-Gesetzgebung) auch als Spende für die Ukraine kein Händedesinfektionsmittel mehr herstellen und zur Verfügung stellen, oder sehe ich das falsch?

    Gruß

    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Falls es keine neue Verfügung gegeben hat (hat es meines Wissens nicht), ist das wohl so.

    Andererseits muss man solche Gemische ja nicht als "Händedesinfektionsmittel" spenden.

    Wenn man draufschreibt was drin ist werden die Ukrainer schon von alleine drauf kommen, was man damit machen kann.

    Pflicht aus REACH wäre die "Kommunikation in der Lieferkette" also SDB beilegen.

    Ich denke sowas sollte nicht an Bürokratismus scheitern.

  • Also dürfte man ohne ein dafür zugelassener Betrieb (Kosmetikverordnung, Biozid-Gesetzgebung) auch als Spende für die Ukraine kein Händedesinfektionsmittel mehr herstellen und zur Verfügung stellen, oder sehe ich das falsch?

    Seit wann ist die Ukraine Deutsches Hoheitsgebiet?

    Die Allgemeinverfügung galt nur für Deutschland.

    Mir ist kein Herstellverbot eines solchen Produktes für den Export bekannt, aber das könnte es durchaus geben.

    Welche gesetzlichen Regelungen hierzu in der Ukraine existieren ist mir auch nicht bekannt.

    Sicher dürfte sein, der Transport der Ware in die Ukraine ist ein Gefahrguttransport, denn die Ukraine unterliegt dem ADR.

    Habt Ihr noch Bestände und wollt die los werden? Wenn ja, würde sich mir die Frage stellen, ob man da nicht in den Abfallbereich kommt und das wäre dann grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen in ein Land außerhalb der EU. Das kann recht aufwändig und kompliziert werden.

    Auch kann hier kaum jemand etwas dazu sagen, was die Transitländer zu so einem Chemikalientransport sagen werden, denn man kann diese ja auch für kriegerische Zwecke missbrauchen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.