Hallo,
die Gültigkeit dieser Allgemeinverfügung ist doch erloschen, soweit mir bekannt ist, Und auch nicht verlängert, oder?
Die Gültigkeit war doch nur bis zum 05. April 2021, richtig?
Also dürfte man ohne ein dafür zugelassener Betrieb (Kosmetikverordnung, Biozid-Gesetzgebung) auch als Spende für die Ukraine kein Händedesinfektionsmittel mehr herstellen und zur Verfügung stellen, oder sehe ich das falsch?
Gruß
ADR-User