Umbau einer Stehleiter als dauerhaften Verkehrsweg

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  • Hallo zusammen,

    bei einer Begehung habe ich heute eine Leiter vorgefunden, welche als Hauptverkehrsweg zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz genutzt wird. Dies geschieht wohl selten, aber die Lösung - welche absolut desolat ist - ist schon mehr als fragwürdig. Ich habe die weitere Nutzung dem Verantwortlichen vor Ort mündlich untersagt und bin dann zu Chef gegangen, um dieses Thema anzusprechen. Er findet es okay. Auch der Hinweis, das mal eine Stehleiter war, läßt ihn kalt. Kann mir jemand vieleicht mal einige deutliche Normen senden, wo dies schriftlich niedegeschrieben steht, dass Leitern nicht umgebaut werden dürfen! Besten Dank

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  • Moin,

    Marcosinus, wenn Es sich um eine Hauptverkehrsweg zu einem höheren Punkt handelt, ist es auch eine Frage des Baurechts. So sind ja alle Geschosse über notwendige Treppen zu erschließen. Für notwendige Treppen gibt es in jedem Land eine eingeführte technische Baubestimmung DIN 18065.

    Das Baurecht ist hier entsprechend anzuwenden.

    Es stellen sich weitere Fragen, wie ist dieser Raum entstanden und ist er legal dort, wenn die Erschließung nicht regelhaft ist?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • In der Arbeitsstättenrichtlinie 1.8. ist eine genaue Definition enthalten.

    4.5 Treppen
    (1) Treppen sind so zu gestalten, dass diese sicher und leicht begangen werden können. Das wird erreicht durch ausreichend große, ebene, rutschhemmende, erkennbare und tragfähige Auftrittsflächen in gleichmäßigen, mit dem Schrittmaß übereinstimmenden Abständen.+

    Insbesondere auch

    4.6.1 Allgemeine Anforderungen
    (1) Steigeisengänge und Steigleitern sind wegen der höheren Absturzgefahr und der höheren körperlichen Anstrengung nur zulässig, wenn der Einbau einer Treppe betriebstechnisch nicht möglich ist. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung können Steigleitern oder Steigeisengänge gewählt werden, wenn der Zugang nur gelegentlich (z. B. zu Wartungsarbeiten) von einer geringen Anzahl unterwiesener Beschäftigter genutzt werden muss. Der Transport von Werkzeugen oder anderen Gegenständen durch die Beschäftigten darf die sichere Nutzung von Steigeisengängen und Steigleitern nicht wesentlich behindern. Die Möglichkeit der Rettung der Beschäftigten ist dabei jederzeit sicherzustellen.

    etc....

    Ich würde den Verantwortlichen darauf hinweisen, das er bei einem Ereignis und nicht anwenden der Vorgaben (bilden den Stand der Technik ab) voll zur Verantwortung gezogen werden wird.

    Zusätzlich würde ich den positiven Effekt herausheben, den eine richtige Treppe auf die Mitarbeiter haben wird, wenn diese merken das die Gesundheit seiner Mitarbeiter ihrem Chef nicht egal ist.

    Gruß
    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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