Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten, Schutzstreifen nach Zif. 12.4.2 der TRGS 510

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  • Hallo zusammen,

    wir wollen endzündbare Abfälle in Fässer und IBC im Freien lagern. Leider kommen wir beim Schutzstreifen nach nach Ziffer 12.4.2 der TRGS 510 nicht so richtig weiter.

    Was ist im Schutzstreifen zulässig? Sind dort Gebäude zulässig? Welche Einrichtungen sind dort zulässig?

    Hat hier jemand Erfahrung und kennt eine Kommentierung?

    Vielen Dank.

    Gruß

    Trübi

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  • ...dann lass dir das von der zuständigen Behörde mal erläutern, denn die Anlage die du planst wird mit ziemlicher Sicherheit genehmigungspflichtig sein , oder frag deinen BSB bzw. den Brandschutzfachplaner...

    Schutzstreifen bedeutet, da ist nix, keine Gebäude, kein brennbares Material usw...

    Gruß Canislupus

  • der TRGS 510 ist zu entnehmen

    "(5) Für die Schutzstreifen muss das Gelände zur Verfügung stehen, auf dem die vorgeschriebenen Anforderungen eingehalten werden können. Soweit nicht ausschließlich betriebseigenes Gelände für die Schutzstreifen zur Verfügung steht, hat der Anlagenbetreiber durch rechtsverbindliche Vereinbarungen sicherzustellen, dass die für Schutzstreifen geltenden Anforderungen erfüllt werden. Seen, Flüsse, Kanäle sowie nichtöffentliche Gleisanlagen und Straßen dürfen in die Schutzstreifen einbezogen werden."

    und dann

    "(8) Abweichend von Absatz 5 kann der Schutzstreifen an feuerbeständigen Wänden oder Wällen ausreichender Höhe und Breite enden. Die Wände oder Wälle dürfen dann ganz oder teilweise gleichzeitig auch die Wände oder Wälle der Rückhalteeinrichtung sein."

    Für mich bedeutet das, der Schutzstreifen kann durch ausreichend hohe und breite Wände aus feuerbeständigem Material enden. Das könnte meiner Meinung nach auch eine Außenwand eines benachbarten Gebäudes sein. Näheres wirst Du von der entsprechenden Genehmigungsbehörde erfahren. Dein Brandversicherer wird dazu bestimmt auch eine Meinung haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • <...>

    Das könnte meiner Meinung nach auch eine Außenwand eines benachbarten Gebäudes sein.

    <...>

    Meiner Meinung nach nicht, denn da greifen für mich die "Mindestabstände von brennbaren Materialien zu Gebäuden".

    Der Fadenersteller kommt aus Bayern:
    Der §14 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) besagt:

    § 14 Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien

    (1) 1Lager brennbarer fester Stoffe von mehr als 100 m3 Lagergut im Freien müssen von Gebäuden mindestens 10 m entfernt sein, es sei denn, daß sie an überragende Brandwände angrenzen. 2Wenn sie mehr als 3000 m3 Lagergut enthalten, sind sie in Lager von höchstens 3000 m3 zu unterteilen, die voneinander mindestens 10 m entfernt oder durch überragende Brandwände geschieden sind; das gilt nicht für Kohlelager, die von Gebäuden mindestens 25 m und von Wäldern mindestens 50 m entfernt sind.
    (2) Zwischenräume zwischen Gebäuden dürfen zum Lagern brennbarer fester Stoffe nicht benutzt werden, wenn hierdurch die Gefahr einer Brandübertragung entsteht.

    truebi: Sind in den IBC Feststoffe (Granulate, Schreddermaterial o.ä. oder Flüssigkeiten?
    Bei letzteren sind dann noch weitere Aspekte zu berücksichtigen. (z.B. versickern ausgetretener Stoffe)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (14. Februar 2022 um 16:38)

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  • AxelS Ja, hinzu kommt die mechanische Widerstandsfähigkeit unter thermischer Belastung aber auch, und da will ich grade drauf hinaus, besondere anforderungen im Dachbereich:

    • Höre der Brandwand 0,30 m über die Bedachung hinaus
      oder
      in Höhe der Dachhaut eine beiderseits 0,50 m auskragende feuerbeständige Platte aus nicht brennbaren Baustoffen
    • Keine brennbaren Teile, die über die Brandwand hinwegführt werden

    Eine Aussenwand kann eine Brandwand sein, ist es aber nicht zwangslaüfig.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


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