Hallo zusammen,
wir wollen endzündbare Abfälle in Fässer und IBC im Freien lagern. Leider kommen wir beim Schutzstreifen nach nach Ziffer 12.4.2 der TRGS 510 nicht so richtig weiter.
Was ist im Schutzstreifen zulässig? Sind dort Gebäude zulässig? Welche Einrichtungen sind dort zulässig?
Hat hier jemand Erfahrung und kennt eine Kommentierung?
Vielen Dank.
Gruß
Trübi