Aufgaben gemäß Schwerbehindertengesetz für FASI?

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  • Hallo,

    gibt es gemäß Schwerbehindertengesetz eine besondere Aufgabenwahrnehmung für FASI'S?

    Aus meiner Sicht wären die Schwerbehinderten genauso zu behandeln wie andere Arbeitnehmer oder es entstehen besondere Gefährdungen durch die Behinderung welche entsprechende Maßnahmen erfordern.

    Aber ist dieses im Gesetzestext expliziet niedergeschrieben?

    Kennt sich jemand damit aus?

    Einmal editiert, zuletzt von hugoxy (14. Dezember 2021 um 23:47)

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  • Moin,

    1.Ich arbeite bei diesem Thema immer mit der SBV (SchwerBehindertenVertretung) oder Gleichstellungsbeauftragten zusammen.

    2. Außerdem mache ich eine Personenbezogene GBU, zusammen mit der SBV, ArbMed und MA.

    So klappt es bei uns am besten.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Moin hugoxy,

    direkt zu deiner Frage - nein.

    Wie HEROSE schon schrieb, kann der AG zusammen mit SBV / GSB und Beratung durch Gleichstellungsamt den Arbeitsplatz planen, was dann in einer GB landet.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Aus meiner Sicht wären die Schwerbehinderten genauso zu behandeln wie andere Arbeitnehmer

    Ja, aber die individuellen Leistungsvoraussetzungen sind zu berücksichtigen. Siehe z.B. DGUV Vorschrift 1, §7 Befähigung für Tätigkeiten.

    Weiterhin z.B. im ArbSchG, §4, Nr. 6. "spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;"

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.