Lagerung von Druckgaspackungen /Änderungen der Trgs510

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Liebe Sifanisten,

    Durch die Änderungen der TRGS dieses Jahr hat die DGUV Handlungshilfen zur Lagerung von Druckgaspackungen (Spraydosen etc.) Zurückgezogen.

    Nun stehe ich vor der Aufgabe wie wir unsere Druckgaspackungen ( mehr als 50 :) ) richtig lagern um mit der TRGS 510 Neufassung in Einklang zu sein.

    Kann mir hier jemand helfen?

    Vielen Dank im Vorraus,

    Stefan

  • ANZEIGE
  • Also Stefan,

    mit großem Eifer habe ich Deine Forumfrage gelesen und mit noch größerem Eifer versucht eine Antwort zu finden. Bin dann aber unterwegs hilflos stehen geblieben.

    So pauschal würde ich jetzt behaupten, dass ist abhängig von der Kennzeichnung der Spraydosen. Ich behaupte weiterhin, dass diese nicht alle gleich gekennzeichnet sind.

    Die schnellst Antwort hier, ist ein F90 Sicherheitsschrank mit externer Lüftung oder Fliteranlage für Umluft. Dann bist du alle Probleme quitt.

    Du wirst um ein Kataster nicht herumkommen. Also alles auflisten, insbesondere die H-Sätze und die Symbole. Daqnn heißt es die TRGS 510 lesen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (30. August 2021 um 13:42) aus folgendem Grund: ergänzen

  • Danke Mick!

    Ich gebe dir völlig Recht das die Lagerung im Sicherheitsschrabk das Beste ist. Das Problem ist nur das ich das Problem in einem Baumarkt beleuchte ( viele Gefahrstoffe/Spraydosen im Verkaufsraum und im Lager).

    Es ist hier einfach nicht möglich alles im Sicherheitsschrabk zu lagern.....aber ich verstehe es leider so in der Neufassung der TRGS510 das genau dies gefordert ist :(

  • Hallo,

    Aber du hast hier einen Verkaufsraum und keinen Arbeitsraum vorliegen.... Da der Anhang 2 aus der TRGS510 weggefallen ist, die Arbeitgeber nun selber anhand der GBU die Maßnahmen festlegen sollen würde ich dazu raten, einen externen Fachmann (z.B. Dekra) mit an Bord zu holen. Die Lagerung in einem Sicherheitsschrank in einem Baumarkt ist ... naja.

    Dazu hat mal wieder Österreich zwei nette Abhandlung geschrieben:

    Österreich - Lagerung von Spraydosen

    Arbeitsinspektion - Aerosolpackungen

    Eventuell kommen da Ideen, wie man es in der GBU festlegen könnte...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Danke e.weline!

    Okay...um es mit meinen Worten zu sagen kann ich im Verkaufsraum die Lagerung von mehr als 20 Spraydosen rechtfertigen, da es sich um:

    - einen Verkaufsraum und keinen Arbeitsraum handelt

    - Die Verpackungen nicht angebrochen werden und somit eine Gefahr des Auslaufend sehr unwahrscheinlich ist

    - Anhang 2 weggefallen ist und ich die Gefährdungsbeurteilungen von einer sachkundigen Person durchführen lasse.


    Passt das so?

    Wie sieht es aber im Lager aus. Dies ist kein Verkaufsraum und.wir.bevorraten durchaus viele (sicher 1000 ) Spraydosen und weitere Gebinde mit brennbaren Material ( zb. Benzin in 5L Kanistern)

    Gruß,

    Stefan

  • ANZEIGE
  • Keiner, auch nicht die TRGS 510, sagt, dass Du die Aerosole in Sicherheitsschränken lagern musst!!! WENN du das allerdings tust, dann gelten die Anforderungen der TRGS als erfüllt.

    Anyway, die DGUV ist zwar zurückgezogen, die Inhalte würde ich allerdings noch immer als Handlungsempfehlung heranziehen. In der bestehenden Form KANN die TRGS nicht in vollem Umfang kommentarlos gelten - dann kannst du neben den Baumerkten auch die Friseure dicht machen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wie sieht es aber im Lager aus. Dies ist kein Verkaufsraum und.wir.bevorraten durchaus viele (sicher 1000 ) Spraydosen und weitere Gebinde mit brennbaren Material ( zb. Benzin in 5L Kanistern)

    Das ist ein Lager... da kannst Du meinetwegen mit Chipkarte und Gesichtserkennung die Zugangsberechtigung regeln, die Gebinde durchweg in Sicherheitsschränken wegschließen etc... Alles das, was in einem Baumarkt-Verkaufsraum eben nicht geht oder nur mit Aufwand geht (also wenn ich für jede Spraydose oder jeden Kleber immer auf Ausgabe durch einen Mitarbeiter hinter einer Theke angewiesen wäre... bestelle ich lieber bei Amazon).

    Das reine Lager würde ich aber aufgrund der Menge und der Diversität der Materialien aber genau durchplanen... das ist auch das Tagesgeschäft vieler Firmen mit Einsatzstofflagerstätten...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker