Beiträge von Stefan2345

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    Danke e.weline!

    Okay...um es mit meinen Worten zu sagen kann ich im Verkaufsraum die Lagerung von mehr als 20 Spraydosen rechtfertigen, da es sich um:

    - einen Verkaufsraum und keinen Arbeitsraum handelt

    - Die Verpackungen nicht angebrochen werden und somit eine Gefahr des Auslaufend sehr unwahrscheinlich ist

    - Anhang 2 weggefallen ist und ich die Gefährdungsbeurteilungen von einer sachkundigen Person durchführen lasse.


    Passt das so?

    Wie sieht es aber im Lager aus. Dies ist kein Verkaufsraum und.wir.bevorraten durchaus viele (sicher 1000 ) Spraydosen und weitere Gebinde mit brennbaren Material ( zb. Benzin in 5L Kanistern)

    Gruß,

    Stefan

    Danke Mick!

    Ich gebe dir völlig Recht das die Lagerung im Sicherheitsschrabk das Beste ist. Das Problem ist nur das ich das Problem in einem Baumarkt beleuchte ( viele Gefahrstoffe/Spraydosen im Verkaufsraum und im Lager).

    Es ist hier einfach nicht möglich alles im Sicherheitsschrabk zu lagern.....aber ich verstehe es leider so in der Neufassung der TRGS510 das genau dies gefordert ist :(

    Liebe Sifanisten,

    Durch die Änderungen der TRGS dieses Jahr hat die DGUV Handlungshilfen zur Lagerung von Druckgaspackungen (Spraydosen etc.) Zurückgezogen.

    Nun stehe ich vor der Aufgabe wie wir unsere Druckgaspackungen ( mehr als 50 :) ) richtig lagern um mit der TRGS 510 Neufassung in Einklang zu sein.

    Kann mir hier jemand helfen?

    Vielen Dank im Vorraus,

    Stefan