Stapelhöhe

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  • Hallo Kollegen(innen),

    von unserem Brandversicherer wurde bei einer Begehung die Stapelhöhe unserer Kartonagen beanstandet, brennbares Material darf laut seiner Aussage nur bis zu einer Höhe von 1,2m gestapelt werden. Gibt es dazu eine Vorschrift und wie verhält es sich dann mit Hochregallagern etc.

    Gruß

    HEB

    der NRWler aus Franken

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  • Hallo,

    wir haben drei Hochregalllager. Wir mussten in jeder Box eine Löscheinrichtung anbringen. Über diese Höhenbegrenzung ist mir nichts bekannt.
    Aber ich bin mal gespannt was da noch für Antworten kommen. Gespannt und vielleicht auch beunruhigt :)

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo zusammen,

    Stapelhöhen werden nur dann begrenzt, wenn es um die allgemeine Standsicherheit geht.
    Dazu ist in der BGI 869 folgendes zu finden:

    - Bei Stapeln Standsicherheitsfaktor gegen Kippen von mindestens 2,0 einhalten.
    - Bei Stapeln Schlankheit (Verhältnis von Höhe zur Schmalseite der Grundfläche) von höchstens 6:1 einhalten.
    - Bei Stapeln im Freien Windlasten berücksichtigen.
    - Für höhere Stapelschlankheit höheren Standsicherheitsfaktor und Sonderbedingungen berücksichtigen und durch Unfallversicherungsträger beurteilen lassen. Sonderbedingungen ergeben sich z.B. beim Zusammenwirken
    von:
    – ebener Lagerboden
    – steife Ladeeinheiten oder festes Lagergut
    – hoher Beladungsgrad der Ladeeinheiten
    – gleichmäßige Lastverteilung
    – neben dem Stapelpersonal keine weiteren Personen im Stapelbereich

    Hinweis: In dem Beispiel dort findet sich auch das Mass 1,20 m wieder ;)

    Und hier wird es interessant, denn die Sachversicherer haben zu diesem Thema natürlich ihre eigenen Vorgaben wie z.B.
    VdS-Richtlinie Nr. 2199 Brandschutz im Lager
    (https://sifaboard.de/www.vds.de)

    Es ist vielleicht sinnvoll, sich diese Richtlinie zum Preis von 7,65 € mal zu besorgen ;)

    In diesem Sinn

    Gruß

    Isabeau

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  • Hallo Isebeau,

    vielen Dank für Deine ausfürlich Antwort, aber von der Stapelhöhe habe ich in der BGI869 nichts gefunden, die 1,2m finden sich nur bei der Definition der Kommssionierstapler wieder.
    In meinem Fall geht es darum, dass an einer Wand ungefaltete Pappkarton höher als 1,2m gestapelt waren. Evtl. finde ich was in der Vds.

    Danke

    Gruß

    HEB

    der NRWler aus Franken

  • Hallo HEB,

    schau Dir mal den Abschnitt

    1.3.5 Kippen/Umstürzen von Regalen, Schränken und Stapeln

    genauer an. Dort ist die Stapelhöhe nicht explizit genannt, weil das vorrangige Problem hierbei immer die Standsicherheit ist.

    Gruß
    Isabeau