Hallo Kollegen(innen),
von unserem Brandversicherer wurde bei einer Begehung die Stapelhöhe unserer Kartonagen beanstandet, brennbares Material darf laut seiner Aussage nur bis zu einer Höhe von 1,2m gestapelt werden. Gibt es dazu eine Vorschrift und wie verhält es sich dann mit Hochregallagern etc.
Gruß
HEB