Medikamente durch Ersthelfer?????

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  • Hallo zusammen,

    bin nun doch etwas verwirrt. ?(

    Wir haben im Betrieb Chlor im Einsatz. Wird bei der Aluminiumherstellung benötigt.
    Nun ist folgendes passiert:
    Unsere Betriebsärztin kam mit einem Rezept für Cortison-Spray und der dringenden Empfehlung, dieses bei einem Chlorgas-Unfall durch den Ersthelfer verabreichen zu lassen.
    Die Ersthelfer sollten auch in der Handhabung geschult werden.

    Da hier sowieso die Nachschulungen der Ersthelfer anstehen, habe ich dieses Thema beim ASB vorgetragen.
    Die Antwort: Um Gottes Willen, bloss nicht!!!! Ersthelfer sollen doch keine Medikamente verabreichen (Was ich aus meiner eigenen Ersthelfer-Ausbildung nun auch kannte).

    Hm???? Wer hat hier nun Recht????

    Betriebsärztin?? ASB??

    Wie seht ihr das??

    Gruß

    Isabeau

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  • Hallo,

    Antwort, Grundsätzlich haben beide recht !

    Aber, bitte folgendes beachten.

    Die Abgabe durch Medikamenen von Ersthelfern ist verboten und würde ich auch nicht machen.
    Wenn Ihr aber Betriebssanitäter oder Sanitäter mit Rettungsdienstlicher Ausbildung, sieht die Sache anders aus. Betriebssanitäter haben ja eine größere Ausbildung. Auch Ersthelfer mit Rettungsdienstlicher Ausbildung, mind. Rettungshelfer, können Medikamente verabreichen. Aber nur Medikamente die nicht gespritzt werden müssen.
    Grundsätzlich muss das aber der Betriebsarzt anweisen und auch verantworten.
    Ich würde so vorgehen.
    Prüfe doch mal, was Du für Ausbildungen bei Deinen Erst Helfern hast.
    Mach eine Schulung, wann und wie die Sprays zu verabreichen sind.
    WICHTIG. Lass Dir von Deinem Betriebsarzt die Anweisung schriftlich geben. Ihm muss bewusst sein, das er die Verabreichung anweisen muss und auch verantworten muss.
    Ich bin Leiter von unserem Betriebssanitäzsdienst. Ich habe eine Anweisung gemacht, das nur Sauerstoff verabreicht werden darf. Meine Leute geben nicht mal einen Kopfschmerztablette aus.
    Ich hoffe das hilft Dir.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo Michael,

    ja, das hilft mir erst einmal weiter, obwohl ich nicht ganz nachvollziehen kann, dass beide Recht haben sollen.

    Gruß
    Isabeau

  • Ok, ich erkläre es Dir.

    Der ASB hat recht, weil ein Erst Helfer mit einen 16 Std. Kurs auf keinen Fall, Medikamente verabreichen darf.

    Der Arzt hat recht, weil ein Betriebssaniäter/Rettungsdienstler auf Anweisung vom Arzt Medikamente verabreichen darf.

    Ich hoffe es ist jetzt klarer ;)

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Zitat

    Original von Michael Kasper
    Ok, ich erkläre es Dir.

    Der ASB hat recht, weil ein Erst Helfer mit einen 16 Std. Kurs auf keinen Fall, Medikamente verabreichen darf.

    Der Arzt hat recht, weil ein Betriebssaniäter/Rettungsdienstler auf Anweisung vom Arzt Medikamente verabreichen darf.

    Ich hoffe es ist jetzt klarer ;)

    Aber der Arzt hat doch gesagt: der Erst-Helfer soll das Medikament verabreichen.

    Ich bin auch der Ansicht, der "normale" Erst-Helfer im Betrieb darf das nicht.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Bei uns ist es so, wir haben nirgendswo Medikamente egal welche Art,
    noch nicht mal Brandsalbe, Asperin usw.
    Wenn ein Ersthelfer es verabreicht und der Verletzte allergisch reagiert gibt es Ärger ohne ende !!

  • Der Begriff Ersthelfer ist hier das Problem.

    Es gibt eben auch Ersthelfer mit einen anderen Ausbildung, wie beschrieben. Ich denke das hat der Arzt auch so gemeint. Ich war aber nicht dabei. Kann also das nur so schreiben wie ich es sehe.

    Ich kann nur sagen, keine Medikamente ausgeben und fertig. Dann gibt es keine Probleme. Ansonten so wie ich es geschrieben habe.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • So, ich habe mich mal im Betrieb schlau gemacht.

    Also: Unsere Ersthelfer haben keinerlei Ausbildung als Betriebssanitäter oder Rettungsdienstler! Alle haben nur die übliche 2-Tages-Ausbildung absolviert.

    Damit ist aus den Ausführungen hier für mich klar geworden, dass keinerlei Medikamente verabreicht werden dürfen, was in der Vergangenheit auch so im Betrieb praktiziert wurde.

    Ich danke Euch erst einmal.

    Gruß
    Isabeau

  • Hallo zusammen,

    zur Absicherung des Sachverhaltes hinsichlich der Medikamente hilft auch ein Blick in die BGR A1 - hier wird in den DA zum § 25 (3) ausgeführt:
    "Zusätzliches Erste-Hilfe-Material
    Neben dem Verbandmaterial kann in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung auch weiteres Erste-Hilfe-Material notwendig sein. Bei betriebsspezifischen Gefahren, z.B. im Hinblick auf das Einwirken von Gefahrstoffen, können geeignete Arzneimittel, wie Antidote, und weitere medizinische Geräte, wie Sauerstoffgeräte, automatisierte externe Defibrillatoren (AED), zum Erste-Hilfe-Material gehören. Arzneimittel dürfen ausschließlich vom Arzt verordnet werden. Arzneimittel, die nicht für
    die Erste-Hilfe-Leistung notwendig sind, z.B. Kopfschmerztabletten, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in den Verbandkasten."

    Interpretation: Arzneimittel, die der Ersten Hilfe dienen, z. B. Anidots bei cyanidischen Galvaniken/Härtereien, gehören durchaus in den Verbandkasten. Diese dürfen dann nur durch den Arzt verabreicht werden - verordnet ist mir persönlich zu weich formuliert, da bei "Verordnung" die Anwesenheit des Arztes fraglich ist. Maßnahmen - wie Anwendung eines Defibri's - können von dazu separat geschulten Ersthelfer vorgenommen werden.

    mfg.

    Uwe

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