Absturzsicherung beim Begehen/Verlassen von Schiffen

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  • Moin, moin,

    ich habe eine spezielle Frage an Kollegen aus dem Hafengebiet bzw. die sich in Bereichen wie Schiffslöschung, Kaianlage auskennen.

    Ich habe gesehen unter uns ist eine Hafensifa, vielleicht kann er mir da weiter helfen ;)

    Und zwar: eine der Tätigkeiten, die von unseren MA durchgeführt wird, ist Schiffslöschung. Nach/Während der Schiffslöschung, in der Regel Metallschrott, müssen die MA runter ins Schiff um dort zu reinigen bzw. während der Löschung dem Bagger mit einem Kompaktlader zuarbeiten. Je nach Wasserstand (Hamburger Hafen) beträgt der Höhenunterschied zwischen Kaikante und Schiffsoberdeck bis zu 9m. Um aus das Schiff zu gelangen benutzen die MA eine Steigleiter. Wir haben schon feste Installationen ausprobiert, an denen der MA sich mit einem Höhensicherungsgerät anschlagen kann, aber durch das Hantieren mit Mettalschrot mit einem Bagger und engen Platzverhältnissen hat das dem nicht Standgehalten. Geländer und andere anbauten, die über die Kaikante hochhinausragen können wir dort aus dem Gleichen Grund nicht installieren, das würde nicht lange halten. Zudem müssen die MA zusätzlich zur PSAgA auch noch Rettungswesten anlegen, da am Wasser gearbeitet wird. Die Akzeptanz ist da entsprechend "hoch".

    Ich möchte wissen: wie sieht es aus mit den Schiffsbesatzungen die an Land gehen, die müssen ja auch an Verschiedenen Orten aufs Land gehen. Gibt es dort diesbezüglich irgendwelche Vorschriften? Ich habe mit einem Eichmeister gesprochen, die kommen ja in viele Hafenanlagen rein, er sagte mir er habe noch keinen Unternehmen gesehen der eine vernünftige Lösung für diese "Gefährdungskombination", Höhe + Wasser + Schiffslöschung, gesehen. Die Meisten benutzen keine PSAgA, weil nicht so einfach umsetzbar. Aber aus meiner Sicht ist das Gefahrenpotential sehr Hoch. Einmal abgerutscht und schon landet man in mehreren Metern Tiefe auf einem Haufen Metallschrott.

    Viele Grüße

    DIMA

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  • Moin DIMA.

    Hast du dazu die BG Schrift "Hafenarbeit" (DGUV Vorschrift 36) schon konsultiert?

    Wir haben an der Stromkaje auch die Problematik mit großen Höhen, je nach Wasserstand. Dabei setzen wir, wenn ein Landsteig (umgangssprachlich Gangway) nicht mehr gesetzt werden kann, einen Laschkorb für den Transport der Mitarbeiter an Bord ein.

    Dieser hat einen gesicherten Bereich, so dass sie nicht noch extra PSAgA tragen müssen und wir uns auf den Rettungskragen festlegen können. Steht aber nirgends, wurde mit Behörden so kommuniziert.

    Grunssätzlich gilt bei Schiffsbesatzungen "nur über gesicherten Landsteig", der notfall mit Fallnetzen gegen Absturz ausgestattet sein muss. Kommt bei den großen Containerpötten schon vor.

    Ihr arbeitet wahrschein mit der Vierer-Greifklaue vom Kran aus im Laderaum und die Leute sind zum Zusammenschieben notwendig, damit er genug "Futter" bekommt.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ja genau, mit einem Greifer, nur das er am Bagger dran ist und nicht am Kran. Unter anderem aus diesem Grund können wir auch keinen Personenkorb einsetzen. Der Hafenkran kommt nicht in den Bereich wo die Schrottlöschung statt findet. Gangway würde auch nicht funktionieren weil 95% der Schiffe viel tiefer liegen als die Kaikante, es muss schon die Steigleiter genommen werden.

    Ich habe schon einige BG-Vorschriften durchgesehen, ob die BG Schrift "Hafenarbeit" auch dabei war weiß ich nicht mehr, ich schaue es mir nochmal an. Trotzdem Danke für den Tip.

    Viele Grüße

    DIMA

  • Hört sich nach BiSchi an.

    Habt ihr schon überlegt, ob man die Leute nicht einfacher per Boot ranbringt, um dann längsseits überzusteigen?

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hört sich nach BiSchi an.

    Habt ihr schon überlegt, ob man die Leute nicht einfacher per Boot ranbringt, um dann längsseits überzusteigen?

    Das ist leider auch keine Option. Die Schiffe sind alle unterschiedlich hoch, nicht immer wäre überstieg möglich, kein direkter Zugang zu Wasser, es müsste trotzdem die Steigleiter benutzt werden usw.

    Viele Grüße

    DIMA

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