REACh und CLP VO

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  • Hallo und guten Tag,

    ich entschuldige mich schon einmal im Voraus für meine Frage, aber kann mir jemand kurz den Unterschied zwischen REACh und CLP VO erklären? Irgendwie bekomme ich da keinen Griff dran...

    Danke und eine schönes Rest-WE

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  • CLP gibt Vorgaben zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.

    Reach ist für die Registrierung und Zulassung zuständig. Wobei im Reach auch das Format des SDB geregelt ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • CLP gibt Vorgaben zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.

    Reach ist für die Registrierung und Zulassung zuständig. Wobei im Reach auch das Format des SDB geregelt ist.

    D. h. also, die REACh VO ist der CLP VO bei dem in Verkehr bringen in der Form vorgeschaltet, als das ein (Stoff-)Produkt erst registriert und zugelassen werden muss, bevor ein Dritter (bspw. Hersteller) es einstuft, kennzeichnet und verpackt, um es auf dem Markt anzubieten?

  • Ein Hersteller muss beides beachten. Zur Registrierung gehört auch eine Einstufung nach CLP.

    Für den Anwender ist Reach weniger interessant, da zählt CLP mit der Kennzeichnung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Gemäß der REACH (Registrierung, Evaluierung, Akkreditierung von Chemikalien) Verordnung muss der Hersteller / Importeur von Stoffen erklären, welche Eigenschaften sein Stoff hat. Er muss erklären ob es ein Reinstoff oder ein Gemisch ist. Bei den Gemischen muss er erklären aus welchen Stoffen das Gemisch gebildet wird und auch die Konzentrationsbereiche angeben. Er muss Aussagen zu den verschiedenen Aspekten des Stoffes / Gemisches machen und dieses bei der Europäischen Chemikalienbehörde in Helsinki anmelden. Wenn der Stoff (vor-)registriert wurde (hier kann er über Stoff-Informations-Austausch-Foren (SIEF) mit anderen Herstellern / Importeueren zusammenarbeiten, da die von der ECHA geforderten Information (Studien über Umweltauswirkungen, Auswirkungen auf den Menschen etc.) recht teuer sind.

    Nehmen wir an das ist alles geschehen alle Einsatzstoffe eines Gemisches sind gelistet, dann kann er auch ein Gemisch mit Verweis auf die REACh-Registrierungen den Stoff in den Handel bringen. Dabei muss er die Einstufungen aus der REACh Verordnung der Stoffe berücksichtigen und gemäß der

    CLP (Classifikation, Labeling and Packaging = Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackungs-) Verordnung kennzeichnen. Die Kennzeichnung wurde im Rahmen des GHS (Global Harmonized System = Weltweit geltendes System zur Kennzeichnung) vereinheitlicht.

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