Frage zur "Bestimmungemäßen Benutzung" -> Benutzungsdauer

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen.

    Ich stolpere in einer Bedienungsanleitung grade über folgenden Satz:

    Zitat

    Die manuellen Metallkreissägen xxxxxxx und yyyyyyy sind für eine durchschnittliche Benutzung von 3 h/Tag bzw. 50 % Einschaltdauer ausgelegt. Das entspricht max. 300 h/Jahr

    Das Jahr hat 365 Tage. Einzelschicksale, wie z.B. Schaltjahre, bleiben unberücksichtig.

    Davon ziehe pauschal 52 Samstage und 52 Sonntage ab. Es bleiben also 261 Arbeitstage.

    Ich rechne nun Arbeitnehmerfreundlich 10 gesetzliche Feiertage (Hessen) ab, da diese alle auf Arbeitstage fallen. (Schön wäre es ja)

    Dann komme ich auf 251 Arbeitstage/Jahr. - Wir sind Ausbeuter! Unsere Maschinen bekommen weder Urlaub noch wird ihnen gestattet zu erkranken.

    251 d/a

    Lege ich nun 3h/d zugrunde, komme ich auf 753 h/a. (=Jahreslaufzeit + 453 h)

    Lege ich die 50 % zugrunde, komme ich bei einem 8h/d auf 1004 h/a (=Jahreslaufzeit + 704 h)

    Rechne ich aber mit den vom Hersteller genannten 300 h/a, so erhalte ich "nur" ca. 1,2 h/d.

    Da sowas nicht auf Null aufgeht ist mir klar aber diese Abweichungen befinden sich im Bereich einer Jahreslaufzeit oder darüber.

    • Übersehe ich etwas?
    • Bin ich zu blöd zum Rechnen?
    • Oder haben die Österreicher (Herstellersitz) soviele Feiertage, dass die Werte näherungsweise stimmen könnten?

    Oder sollte eigentlich gemeint sein "durchschnittliche Benutzung von 3 h/Tag bei 50 % Einschaltdauer".
    Dann wären die 1.5 h Einschaltdauer eine Jahreslaufzeit von 376,5 h (300h +25,5%)


    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Nur so angemerkt:
    Wer sich über die geringen Zeitvorgaben wundert: Die Maschine ist für das Benutzungsmuster "Semi-Professional" ausgelegt.


    Ich schätze die ARBEITSzeit an dieser Maschine in UNSEREM Betrieb auf ~ 8 h/w.
    Arbeitszeit ≠ Einschaltdauer !
    Die Einschaltdauer schätze ich auf (max.) 75% der Arbeitszeit, also 6 h/w. Rechnerisch 312 h/a = geringfügige Überschreitung.

    Real auf jedenfall weniger, da z.B. der Betriebsurlaub zwischen Weihnachten und Neujahr wegen der Unregelmäßigkeit der Tage unberücksichtigt blieb und die Maschine sicher nicht jede Woche läuft.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ANZEIGE
  • Oder sollte eigentlich gemeint sein "durchschnittliche Benutzung von 3 h/Tag bei 50 % Einschaltdauer".
    Dann wären die 1.5 h Einschaltdauer eine Jahreslaufzeit von 376,5 h (300h +25,5%)

    ... kommt eher hin.

    Semiprofessionell sagt es schon... Zwischending von Heimwerkerbedarf und für kleinere Handwerksbetriebe...

    1,5h Laufleistung und anschließend Abkühlphase...

    Ist wie bei meinem Mixer: max. 2 min zum Aufschlagen von Eiweiss und dann MUSS es fest sein... ansonsten Pech gehabt oder Bruch der Plastik-Zahnrädchen...:cursing:

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ... kommt eher hin.

    Semiprofessionell sagt es schon... Zwischending von Heimwerkerbedarf und für kleinere Handwerksbetriebe...

    1,5h Laufleistung und anschließend Abkühlphase...

    Ist wie bei meinem Mixer: max. 2 min zum Aufschlagen von Eiweiss und dann MUSS es fest sein... ansonsten Pech gehabt oder Bruch der Plastik-Zahnrädchen...:cursing:

    Ich bin da beim Lesen (zur GBU-Erstellung) drüber gestolpert und es hat im Bauch gekniffen. daher habe ich nachgerechnet.

    Im RL kräht da glaube ich nicht wirklich ein Hahn nach, zumal die Gewährleistungspflicht schon lange abgelaufen ist.

    Die Auswahl der Maschine ist der Aufgabe angemessen.

    Ich wollte nur bestätigt haben, dass ich (k)einen an der Klatsche habe.

    Zitat

    Ist wie bei meinem Mixer: max. 2 min zum Aufschlagen von Eiweiss und dann MUSS es fest sein... ansonsten Pech gehabt oder Bruch der Plastik-Zahnrädchen...:cursing:

    Auf dem Gerät, meist auf dem Typenschild, findet sich der Hinweis "KB".
    Zum Beispiel: "KB: 1 min", also Kurzzeitbetrieb, max. 1 Minute. - Die Abkühldauer muss der Betriebsanweisung entnommen werden.

    Seit meinem Rauchzeichenzertifikat mit 2 Zauberstäben (die völlig problemlos ersetzt bzw. nach dem 2. erstattet wurden) bin ich schlauer und habe den doppelten Betrag in ein Markengerät investiert.

    Seitdem schaue ich immer wann das KB ... -äh- ... Kabel brennt... ;)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ANZEIGE