Brandschutzbeauftragter, Erfordernis

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  • Moin, Moin!

    Kann mir jemand die Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen erklären? - Ich las irgendwo was von Weisungsbefugnissen.

    Hat jemand eine schlüssige Argumentationskette oder eine Checkliste, wie ich bei einem Kunden rel. leicht, faktenbasiert die Nicht-/Erfordernis darlegen kann?

    Ich kanns nicht mehr hören bei meinen Kunden: ..... Ach, brauchen wir den? Das kostet doch wieder! Weisen Sie uns bitte nach, dass wir einen brauchen... Uff, Hmpf... X/

    Ich hätte gern ein Dokument erstellt, das meine Informationspflicht als Sifa spiegelt und final den Satz enthält:

    Bitte kommen Sie Ihrer unternehmerseitigen Organisationspflicht nach und entscheiden Sie bitte jetzt:

    ja / nein

    Ich habe gehört von >5000m2 Hallenfläche, von Genehmigungsauflagen aus der LBO, natürlich die ASR ist auch im Spiel und die BetrSichV bestimmt auch?

    Hat jemand ne Idee oder gar eine Lösung? Danke vorab.

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  • Hallo,

    Die Notwendigkeit von einem Brandschutzbeauftragten kann

    aus einer Vielzahl an Gründen erwachsen. Zum einen zum Beispiel

    aus dem Baurecht. Hier aber nicht aus den Landesbauordnungen

    (LBO), sondern vielmehr aus den Sonderbauvorschriften. Hier

    kann sich die Notwendigkeit aus der Industriebaurichtlinie

    ergeben, aber auch aus den Vorschriften für Verkaufsstätten,

    Hochhäuser etc. Das gilt aber nicht pauschal, vielmehr muss

    man genau schauen, ab wann die Pflicht greift. Die von Ihnen

    5000m² stammen z.B. aus der Industriebaurichtlinie. Bei

    Verkaufsstätten sieht es schon wieder anders aus, da hat man

    einen anderen Grundwert für die Erfordernis von einem

    Brandschutzbeauftragten.

    Die Notwendigkeit kann sich aber auch von Seiten der Versicherung

    ergeben oder aus einem Brandschutzkonzept im Rahmen von

    einem Baugenehmigungsverfahren. Unabhängig von der bau-

    und versicherungsrechtlichen Seite, hat man grundsätzlich die Frage

    der Notwendigkeit von einem Brandschutzbeauftragten

    im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Das bedeutet,

    auch wenn das Baurecht oder eine Versicherung keinen fordert,

    muss man trotzdem die Frage der Notwendigkeit prüfen.

    Früher gab es mal in der alten BGI 847 eine Aufstellung, in

    der beispielhaft Betriebe/ Mitarbeiterzahlen und die Notwendigkeit

    von einem BSB aufgeführt war. Heute ist es die Gefährdungs-

    beurteilung. Wie man da im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

    vorgehen muss, kann man hier der DGUV 205-003

    entnehmen: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3872

    Ob das jetzt am Ende ein interner oder ein externer Brandschutz-

    beauftragter ist, bleibt dem Unternehmen überlassen.

    Aus der Erfahrung heraus kann man aber sagen: Je größer

    das Unternehmen ist und damit auch die Tätigkeit/Stundenzahl,

    umso weniger macht ein externer Brandschutzbeauftrager einen

    Sinn. Alleine schon wegen dem Zeitaufwand und in der Regel auch

    wegen den Kosten. Sicherlich gibt es bei internen/externen Brandschutz-

    beauftragter Vor- und Nachteile (Kosten Fortbildung, Ausstattung

    usw.). So frei wie man bei dieser Fragestellung ist, so frei

    ist ein Unternehmen auch bei der Frage der Aufgaben von

    einem Brandschutzbeauftragten. Wobei natürlich sich die Aufgaben

    an der Gefährdung zu orientieren haben. Es kann aber durchaus sein,

    dass z.B. ein BSB im Unternehmen Aufgaben wie Begehungen usw

    hat, die Brandschutzunterweisung mit Löschtraining aber extern von

    einem Dienstleister kommt. Was ein Brandschutzbeauftragter

    für Aufgaben und Einsatzzeiten hat, ist im Rahmen der Bestellungs-

    urkunde bzw. in einem Vertrag im Fall von einem externen BSB

    zu regeln.

    Hinsichtlich der Weisungsbefugnis, so gibt es diese beim

    Brandschutzbeauftragten in der Regel so nicht. Es handelt

    sich vielmehr um eine beratende Funktion. Letztlich gibt

    es hier aber eine Vielzahl an unterschiedlichen Gestaltungs-

    möglichkeiten. Gerade bei einem externen Brandschutz-

    beauftragten ist das rechtlich etwas schwieriger.

    Ansonsten siehe die Informationen, die hier schon

    verlinkt wurden.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Vielen Dank für die umfassende Einordnung.

    Der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung gefällt mir insbesondere.

    Hmmm, vielleicht sollten meine Kunden für die Erstellung dieser fachkundigen GBU, die die Bestätigung der Erfordernis eines BSB als ureigenes Ziel haben soll, unterstützend einen Brandschutzbeauftragten bestellen? - Man wirds beim Auskehren schon finden, wenn man lange genug kehrt. Das ist die Lösung. - Je länger ich in der Branche tätig bin, erlange ich allgemeingültig genau diese Erkenntnis...

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  • Hallo,

    es ist halt immer auch die Frage, ob man einem Kunden die

    Notwendigkeit eines BSB unbedingt verkaufen möchte oder ob

    tatsächlich, ausschließlich fachlich die Fragestellung der

    Notwendigkeit ermittelt wird.

    Wenn ich mir die letzten knapp 15 Jahre jetzt anschaue, so

    wussten Kunden meist schon sehr genau, was sie haben wollten

    und was nicht. Sprich, die Frage der Notwendigkeit eines BSB

    war meist schon umfassend beantwortet. Letztlich ging es da

    dann nur noch um die Ausgestaltung der Tätigkeit. Wobei ich

    auch nicht wenige Unternehmen über die Jahre habe, wo man

    wirklich nur bei Einzelleistungen (z.B. Aufstellung Fw Plan, F+R

    Pläne, BSO usw. und deren wiederkehrende Überarbeitung)

    im Boot ist. Alles weitere wird meist von einem BSB etc. vor

    Ort gemacht. Wenn ich ein Fazit ziehen würde, macht die

    Mehrheit der Aufträge immer konkrete Einzelfragen aus.

    Sei es z.B. der Umzug in neue Liegenschaften und damit ver-

    bundene Brandschutzfragen, Probleme im Zusammenhang mit

    Behörden usw.

    Für mich persönlich sind solche Einzelfragen in der Praxis immer

    interessanter, als die stetige Betreuung von einem Betrieb im

    Rahmen einer ext. BSB-Tätigkeit.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Herr Schmeisser,

    ich finde ihre differenzierte Betrachtung sehr aufschlussreich. Dankeschön.

    Ich will ja nicht pauschalisieren...... 🤔, ... doch ich will.....

    Sie beziehen sich ja auch auf die alte BGI 847 und gewiss nicht ohne Grund. Ich arme kleine SiFa, die in manchen Themen genau so schlau wie der Kunde ist, fühle mich von den alten Dokumenten (BGI,...) , sofern verfügbar, oft besser und praxisnaher informiert als von den Neuen (DGUV).

    Ich will mich doch selber absichern, verstehen und selbstsicher zu meiner Beratung Dritter stehen können. Diese Messlatte ist echt nicht sehr hoch; auch wenn ich einige SiFas erlebe, die sich selbstgefällig darunter tummeln. Diese Selbstgefälligkeit ärgert mich, weil sie den Ruf ruinieren. Und dafür gibt es Gründe. Vorgaben und Richtlinien überfordern einfach manche Geister, resignierte Geister entfernen sich.

    Ich hätte es begrüßt, die DGUV und BAuA würden hinsichtlich Ihrer Kundenorientierung und SiFa-Praxixnähe zu Ihren Dokumenten auch Glaskugeln und Polierlappen zur Verfügung stellen.

    Die DGUV Information 0815-4711 "Ergebnisorientiertes Recherchieren und effizienter Erkenntnisgewinn mittels Polieren von Glaskugeln" würde ich sofort kaufen. Vielleicht gibt es dazu auch eine Drehscheibe oder eine bunte App. Ein Angebotder BAuA wäre auch in Ordnung 😜

    Neeeneeee, dann wäre mein Job ja sooo langweilig und nur noch der Kunde eine Herausforderung. Das wäre zu einfach. 🤔😁

    Schönes Wochenende.

    PS: Ich muss noch eine "Falle, mobil, kinetisch aufgeladen, Prinzip Klapp, für Nagetier, Farbe grau" aufstellen. Ich muss vorher eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Kennt jemand die passende DGUV der Branche Kammerjäger?

  • Hallo,

    Sie beziehen sich ja auch auf die alte BGI 847 und gewiss nicht ohne Grund.

    Ja, aber eher im Hinblick auf die Entwicklungen die es gab.

    Es gab hier schon gute Entwicklungen. Zumal man nicht vergessen

    darf, zu Zeiten der BGI 847 gab es gesondert noch eine vfdb

    12/09-01, eine VdS 3111 und ein Entwurf der vbbd. Und alle

    diese Informationen/Richtlinien hatten teils deutliche Abweichungen.

    Sei es zum Beispiel bei der Fragestellung, wer ist überhaupt

    für die BSB-Tätigkeit qualifiziert? In der BGI 847 gab es da z.B.

    Ausführungen zu verkürzten BSB-Ausbildungen oder
    der Qualifikation Zugführer (FF), die es so aber in den anderen

    Informationen/Richtlinien nicht gab. In der vfdb 12/09-01 oder

    in der VdS 3111 hatte der Brandschutzbeauftragte wesentlich

    mehr mögliche Aufgaben, als in der BGI 847. Weiterbildung war

    in der BGI 847 ein Fremdwort, in der vfdb sah das schon wieder

    anders aus. Auch zwischen der vfdb und der VdS gab es

    Abweichungen, wie bei einzelnen Aufgaben. Und so könnte

    man jetzt bei den Unterschieden weitermachen. Diese Problematik

    hat man heute nicht mehr, da man heute deckungsgleiche

    Informationen/Richtlinien zur BSB Tätigkeit hat.

    Die aktuelle Ist-Situation mit der Gefährdungsbeurteilung ist

    angemessen. Und letztlich würde ich das auch ausbauen.

    Ich persönlich würde die Werte (in der Regel Fläche)

    aus den Sonderbauverordnungen streichen. Es ist heute nicht

    mehr praxisgerecht, einfach weil ein Industriebetrieb mit einer

    Fläche von 5000m² vieles sein kann. Ob da immer, nur weil man

    die 5000m² hat, auch einen BSB braucht, steht eigentlich auf

    einem vollkommen anderen Blatt.

    Daher würde ich es streichen und pauschal einen Passus in

    die LBOs im Abschnitt Sonderbauten einführen, in dem die

    Fragestellung der Notwendigkeit BSB im Rahmen der Gefährdungs-

    beurteilung zu ermitteln ist. Sicherlich muss man hier dann

    auch klare Orientierungspunkte formulieren. Damit könnte man

    auch den Entwicklungen in den Brandschutzkonzepten Einhalt

    gebieten, wo zu oft ein BSB gefordert wird, deren Notwendigkeit

    aber nicht wirklich ersichtlich ist.

    sofern verfügbar, oft besser und praxisnaher informiert als von den Neuen (DGUV).

    Neija, man muss sehen, bei vielem spielt auch die Politik

    bzw. Interessen von Verbände eine Rolle. Gerade im

    betrieblichen Brandschutz ist diese Problematik gegeben.

    Wo man oftmals schon Regelungen hat, die z.B. Angehörige

    von Freiwilligen Feuerwehren mit ihren Qualifikationen,

    attraktiver für einen Arbeitsplatz machen sollen. Obwohl

    man die Qualifikation fachlich eigentlich gar nicht begründen

    kann. Das war lange Zeit beim Brandschutzbeauftragten so,

    heute hat man es stark beim Brandschutzhelfer.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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