Gefahrstoffschrank, Bunsenbrenner, Spiritus und Methanol mit alter Kennzeichnung

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  • Heute:

    1. Gefahrstoffschrank geöffnet, Methanol mit alter Kennzeichnung (orange) (Totenkopf und Flamme) gesichtet, davor stand ein Bunsenbrenner / Lötlampe, im Schrank.

    Darf ich eure Meinung dazu hören? Würde mich doch sehr interessieren.

    Hat ein Bunsenbrenner etwas in einem Gefahrstoffschrank verloren wo entzündliche Güter lagern?

    2. nächster Besuch ging ohne Vorankündigung in die Elektronische Ausbildungsstätte, der Kollege hatte eine unbeschriftete Flasche und hat durch erriechen ertesten wollen um was es sich handelt, dabei die Flasche zusammen gedrückt und ein langer Strahl von Ethanol ging an seinem Auge nur knapp vorbei, die Wange war nass.

    Ich lerne daraus bei solchen Themen zukünftig mehr Zeit einzuplanen und die Leute nicht direkt aus dem Tagesgeschäft herauszureißen und zum Thema Gefahrstoffe überzugehen.

    Grüße Lagermeister

    LAGERREGAL :52:

    3 Mal editiert, zuletzt von Lagermeister (11. Februar 2021 um 19:55)

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  • Darf ich eure Meinung dazu hören? Würde mich doch sehr interessieren.

    Zu 1)

    Die alte Kennzeichnung vom Methanol ist erlaubt, wenn das schon entsprechend lange im Schrank steht.

    Ich gehe einmal davon aus, bei dem Bunsenbrenner hat es sich um einen Kartuschenbrenner, also mit montierter Gaskartusche gehandelt.

    Dann war die Lagerung im Gefahrstoffschrank, sofern es sich um einen Sicherheitsschrank gehandelt hat, möglicherweise sinnvoll, auch wenn die TRGS 510 hier eigentlich die Zusammenlagerung verbietet.

    Zu 2)

    Schade für den Schnaps. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zu 1)

    auch wenn die TRGS 510 hier eigentlich die Zusammenlagerung verbietet

    Jein, wenn man weiß was man da gerade beurteilt, kann man ja vielleicht von den Ausnahmen etwas anwenden: