Gefahrstoffschrank und Spannungsführende Teile

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  • Hallo,

    aus gegebenen Anlass habe ich eine Frage bei der ich in der TRGS 510 auch nichts spezifisches gefunden habe.

    Ein Kunde hat einen Gefahrstoffschrank mit Absaugung und lagert dort unter anderem brennbare Flüssigkeiten.

    Ca. 40cm entfernt befindet sich eine CEE Verteilerdose für unterschiedliche Stromspannungen.

    Gibt es diesbezüglich eine Vorschrift / Regel etc. die mir sagt, ob Spannungsführende Teile einen mindestabstand zu Gefahrstoffschränken haben muss o. ä.?


    LG Sifaction

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  • Was steht im Explosionsschutzdokument zur Zone?

    Bei dauerhaft abgesaugten Sicherheitsschränken kann man oft davon ausgehen, dass im Schrank keine Zone vorherrscht und somit auch kein Ausbruch gefährlicher Dämpfe beim Öffnen des Schrankes erfolgt => um den Schrank herum keine Zone => keine entsprechenden Anforderungen.

    Oft wird man im Schrank als Sicherheitseinstufung die Zone 2 festlegen, aber auch einen Ausbruch aus dem Schrank verneinen, somit ebenfalls keine Zone um den Schrank und keine Anforderungen.

    Bei nicht dauerhaft abgesaugten Sicherheitsschränken sieht es dann ein wenig anders aus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    zwei Dinge fallen mir ein:

    Der Schrank hat sicherlich eine Zulassung. Wenn er denn zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (o.ä.) geeignet ist, dann sollte dort auch etwas erwähnt sein, was im Rahmen von Leckagen auftreten könnte. Vielleicht eine Explosionsfähige Atmosphäre (Typenschild mit Hinweisen?) ?

    Durch eine Behälterleckage innerhalb des Schrankes kann/könnte es beim Öffnen

    der Tür zu einem Austausch kommen.

    Diese Dinge klärt sicherlich auch das ExDokument, das ihr vielleicht noch braucht?

    Sollte das so sein, dann sind elektrische Ausrüstungen im Abstand von 40cm zu nah!

    Ich sehe den Ansatz eher in der Art der zu lagernden Stoffe, im ExSchutz. Unterschwellig als zweites habt ihr Gefahrstoffe.

    Schaut euch die zu lagernden Dinge ein wenig genauer an, macht ein Gefahrstoffverzeichnis mit den SDB'n. Einiges sollte dann vlt. klarer werden.

    Wir sprechen hier nur von hätte-könnte-vielleicht, als nichts konkretes.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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