Danke für deine Antwort.
Als Anweisung sollte dann z.B. die Betriebsanweisung (wie im Topic beschrieben) ausreichen, da diesen ja als "Beschäftigter" folge zu leisten ist.
Zusätzlich:
Mir kam noch der Gedanke, dass ein Schlüsselschalter bei jeder der Maschinen ein unbefugtes Einschalten (Schüler) verhindert und gleichzeitig gewährleistet, dass nur EINE der Maschinen Gleichzeitig in betrieb genommen werden kann, sofern jede Lehrkraft eben nur über einen Schlüssel verfügt.