Bekannt ist:
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h sind nicht zulassungspflichtig
- Mitzuführende Fahrzeugdokumente: allgemeine Betriebserlaubnis ggf. Ausnahmegenehmigung ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen
- Beschriftung der Arbeitsmaschine: Name Firma Firmensitz
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 20 Km/h sind anmeldungs- und kennzeichenpflichtig
(Kennzeichen nach § 8 FZV führen)
- Mitzuführende Fahrzeugdokumente: Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Ausnahmegenehmigung ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen
Nun stellt sich aber für mich die Frage: Fahrer eines Radlasters möchte einmal quer durch die Stadt und über die Bundesstraße von einer Baustelle auf die nächste - Strecke ca. 60 km. Da habe ich dann das große Flattern bekommen, konnte argumentativ aber nicht untermauern, warum es nicht gehen soll. "Dauert halt, geht aber."
Mir stellen sich schon als normaler Autofahrer die Nackenhaare auf, wenn ich daran denke, dass ich auf einer Bundesstraße so einem Teil hinterherkriechen muss, da die Bundesstraße ein Überholen nur unter Zugzwang möglich macht. Gibt es nichts juristisches, wo steht, bis Kilometer X ok?!