Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    ich fang mal so an: In meinen 15 Jahren als Sifa habe ich schone eine Menge schwarzer Schafe in unserer Brachche kennengelernt. Daher habe ich mich immer sehr bemüht, meine Kunden "bedarfsgerecht" zu betreuen bzw. zu beraten. Momentan bin ich etwas ratlos und ein wenig verärgert. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Zum Problem... Auf einer ASA-Sitzung eines Kunden treffe ich auf seine neue externe verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Jetzt muss ich dazu sagen, der Kunde ist im Werkzeugbau angesiedelt und hat mit E-Technik eigentlich nichts zu tun, außer das er Geräte im Einsatz hat, welche mit Strom funktionieren. Diese verantwortliche Elektrofachkraft war in den vorherigen Jahren der Dienstleister zur Überprüfung der orstfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel nach BGV A3 bzw. DGUV Vorschrift 3. Im Nachgang der ASA-Sitzung hatte ich die VEFK gefragt, auf welcher Grundlage er bestellt wurde. Seine Antwort war, weil es im Arbeitsschutz so vorgeschrieben sei...

    Mein erster Gedanke - von dem ich auch nicht mehr loskomme - der Typ erschleicht sich eine überflüssige Leistung.:cursing:

    Bislang kannte ich verantwortliche Elektrofachkräfte nur in Branchen der E-technik oder als Oberhaupt mehrerer Elektrofachkräfte. Kann mir jemand weiterhelfen? Beste Grüße

  • ANZEIGE
  • Grundlage der Beauftragung und Stellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): ... Nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes kann der Arbeitgeber „zuverlässige und fachkundige Personen“ schriftlich damit beauftragen, Aufgaben in eigener Verantwortung zu übernehmen.

    --> daher ist die lapidare Antwort der VEFK so gesehen nicht falsch


    Eine verantwortliche Elektrofachkraft kann nötig werden, wenn ein elektrotechnischer Betriebsteil zu leiten ist oder wenn es um Fach- und Aufsichtsverantwortung geht.

    --> DAS sollte geklärt werden. Da dein Kunde "nur" im Werkzeugbau ist, erschließt mich die Bestellung oder überhaupt die Beauftragung nicht. Ich denke, da war wer einfach unternehmerisch aktiv. Der GF hat irgendwas von VEFK gehört, wusste das hat was mit Elektro zu tun und hat den externen Elektriker, der die Prüfungen nach DGUV V3 macht, gefragt: "Kannst du das auch machen" und der "Na klar, kostet X!"

  • Danke für Deine Antwort.

    Da es keinen Betriebsteil zu leiten gibt, ist die Sache absolut überflüssig. Nicht falsch verstehen, wenn die VEFK ständig vor Ort wäre oder zumindest mehrmals im Jahr Begehungen machen würde, könnte ich damit leben. Aber hier kassiert er fast 4000€ für Noppes.

  • Danke für Deine Antwort.

    Da es keinen Betriebsteil zu leiten gibt, ist die Sache absolut überflüssig. Nicht falsch verstehen, wenn die VEFK ständig vor Ort wäre oder zumindest mehrmals im Jahr Begehungen machen würde, könnte ich damit leben. Aber hier kassiert er fast 4000€ für Noppes.

    gut gewirtschaftet...aber nicht dein Bier...wenn der GF die Kohle hat, dann bitte...

  • Hi,

    das kenne ich so auch nicht.

    Aber ein interessantes neues Geschäftsmodell.

    Könnte ich ja auch einmal machen.

    Vielleicht sagt sich der Geschäftsführer, haben ist besser als brauchen?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE