Verantwortliche Elektrofachkraft- elektrotechnischer Betriebsteil

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  • Hallo zusammen,

    bei uns wurde die Frage aufgeworfen ob wir bei uns (Behörde/Verwaltung) eine verantwortliche Elektrofachkraft benötigen.

    Unsere Hausmeister (ausgebildete Elektriker) erledigen momentan kleinere elektrische Reparaturen.

    Ist es für eine Verwaltung notwendig eine verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen?

    Viele Grüße

    Anja

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  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ja. Alles hängt am Geldungsbereich der VDE Norm. Da ich diese nicht vorliegen habe weiß ich nicht ob die für uns gilt.

    Und die Definition eines elektronischen Betriebsteils hab ich bisher auch nicht finden können.

  • Ich habe das immer so verstanden, dass da eine oder mehrere Unterverteilungen im Gebäude installiert sind. Das heißt eine elektrotechnische

    Anlage installiert ist.

    Wir haben sogar einen Trafo im Gebäude mit Hauptverteilung und mehreren Unterverteilungen. Wir müssten eine EvFk haben.

    Haben wir nicht.......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Was heisst "brauchen".......wenn Ihr keine habt ist halt die GF, der Vorstand etc. voll zuständig und haftbar.
    Wenn dieser keine Ahnung von "Strom" hat (mal platt ausgedrückt)....braucht ihr eine.

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  • Anja,

    für mich stellt sich zuerst die Frage: Sitzt ihr in einem angemieteten Gebäude oder seit ihr umfassen gebäudeverantwortlich? Betreibt ihr dort, abgesehen von "haushaltsüblichen" Elektrogeräten wir Rechnern, Kaffeemaschinen etc.pp, elektrische Anlagen?

    Wenn es euer Gebäude ist, und ihr die Anlagen von vorn bis hinten selber wartet, benötigt ihr wahrscheinlich eine. Habt ihr dafür z.B. einen Wartungsvertrag abgeschlossen, benötigt ihr, je nach Vertragsvereinbarung, wahrscheinlich keine.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Das Gebäude ist angemietet. Selbst wenn wir es erwerben sollten steht immer noch die Gebäudeverwaltung dazwischen.

    Mir fallen spontan nur die standard Elektrogeräte ein. Für Aufzüge, Digitaldrucker und sonstigen größeren Strombetriebenen Sachen haben wir externe Firmen.

    Die Hausmeister machen halt alles andere. Leuchtmittel tauschen aber auch kleinere Reperaturen an den Geräten.


    Es will aber auch keiner die Verantwortung für irgendwas tragen.

  • Es will aber auch keiner die Verantwortung für irgendwas tragen.

    Das muss auch keiner. Niemand wird dazu gezwungen. Der GF trägt immer die Verantwortung, egal was passiert.

    Es geht hierbei auch nicht um Arbeitsmittel, sondern um die elektrische und elektronischen Anlagen, wie die Entergieversorgung --> Trafo, Hauptverteiler und Unterverteiler und die dazugehörigen Verlegungen der Kabel, Steckdosen und Beleuchtung.

    Der Elektromotor dees Fahrstuhls gehört m. M. n. zum Fahrstuhl. Die Zuleitung zur elektrischen Anlage des Hauses / Gebäudes.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Anja,

    ...dann sehe ich von meiner Warte aus keine Veranlassung. Für den Betrieb, die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der elektrischen Anlagen sollte demnach der Eigentümer verantwortlich sein.

    Natürlich müssen eure elektrischen Verbraucher ebenfalls gewartet und korrekt installiert werden. Das ist aber i.d.R. "Stecker rein und gut." Prüfung gem. DGUV. Die Verantwortung dafür tragen GF bzw. Abteilungsverantwortliche.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...und wenn der Hausmeister Elektrofachkraft ist, habt ihr auch kein Problem mit den angesprochenen Arbeiten...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (18. November 2020 um 12:41)

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  • Anja,

    ...dann sehe ich von meiner Warte aus keine Veranlassung. Für den Betrieb, die Wartung, Instandhaltung und Reparatur der elektrischen Anlagen sollte demnach der Eigentümer verantwortlich sein.

    Natürlich müssen eure elektrischen Verbraucher ebenfalls gewartet und korrekt installiert werden. Das ist aber i.d.R. "Stecker rein und gut." Prüfung gem. DGUV. Die Verantwortung dafür tragen GF bzw. Abteilungsverantwortliche.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Sofern das Unternehmen das Gebäude käuflich erwirbt, wird aber ein anderer Schuh daraus. Die Hausverwaltung benötigt dann einen Vertrag, dass das dann zu den Aufgaben gehört. Die Verantwortung verbleibt dann aber immer noch beim Besitzer des Gebäudes.

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    Gruß Mick

  • Sorry, war gar nicht abgeschickt. Darum jetzt verspätet

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  • Sofern das Unternehmen das Gebäude käuflich erwirbt, wird aber ein anderer Schuh daraus. Die Hausverwaltung benötigt dann einen Vertrag, dass das dann zu den Aufgaben gehört. Die Verantwortung verbleibt dann aber immer noch beim Besitzer des Gebäudes.

    Darum kümer ich mich dann wenn es in 3-5 Jahren soweit ist. Bislang ist noch keine entscheidung getroffen worden

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  • Darum kümer ich mich dann wenn es in 3-5 Jahren soweit ist. Bislang ist noch keine entscheidung getroffen worden

    zurücklehnen und abwarten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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