Unsere Instandhalter wollen im Stahlbau einer Chemieanlage in etwa 3 m Höhe eine zusätzliche Wartungsebene einrichten (im Foto per Hand angedeutet). Ringsherum soll mit einem Geländer alles ordnungsgemäß gegen Absturz abgesichert werden, mit Sicherungstür zum Zutritt. Der Zugang zu dieser Wartungsebene soll durch die vorhandene Steigleiter, die zur oberen Ebene in 8m führt, erfolgen. Dazu wollen Sie aus dem Rückenschutz eine senkrechte Strebe ausbauen, um auf die Ebene zu kommen. Darf man das einfach, eine bestehende Steigleiter umzubauen? Ist seitliches übersteigen überhaupt zulässig? Gegen welche Vorschrift wird ggf. verstoßen?
In meiner Recherche bin ich auf die EN ISO 14122-4 (Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen) gestoßen. Aber zu meiner Problemstellung habe ich da nichts Brauchbares gefunden.
Viele Dank für eure Unterstützung.