Hallo FaSi-LGS,
ich glaube, ich kann dir hier wenig Hoffnung machen.
Wird eine gebrauchtes Produkt in die EU eingeführt, wird dieses "erstmalig Inverkehr gebracht". Das heißt, die zutreffenden EG-/EU-Richtlinien incl. der zugehörigen harmonisierten Normen sind zum aktuellen Stand einzuhalten. Eine vollständige Betriebsanleitung ist zu liefern und eine aktuelle (für Maschinen) EG-Konformitätserklärung ausgestellt und mitgeliefert werden.
Wenn die Anlage schon Jahrzehnte alt ist, ist erst mal zu prüfen, welche Richtlinien und Normen relevant sind, wie die aktuelle Sicherheitstechnik ausgeführt sein muss. Dann ist zu prüfen, was schon erfüllt wird. Der Rest ist nachzurüsten.
Derjenige, der das Produkt importiert/einführt wird zum Hersteller des Produkts mit allen Pflichten.
Viele Grüße und viel Glück
Q901