Alles anzeigenzu 1: Kraft seiner Wassersuppe.
zu 2: Das kann er nicht Wissen.
Meiner Meinung nach ist hier EINZIG das Kriterium: "Muss der Versicherte auch im Alltag (also Privat) Einlagen in den Schuhen tragen?" zu berücksichtigen. Ist das der Fall, dann ist das Tragen implizit auch im Berufsleben angezeigt.
[Eigentlich sogar "besonders dort", da hier größere Belastungen auftreten. (z.B. Tragen der Werkzeugkiste)]zu 3: Eure Mitarbeiter sind ganz normale Versicherte, die nur zufällig beim Träger beschäftigt sind.
Würden hier andere Maßstäbe angelegt ist das eine Ungleichbehandlung.
zu 4: Meinem Rechtsempfinden nach, kann die Klage nur der Betroffene - in diesem Fall also der MA - einreichen.
Was die Klage selber angeht: Klar, warum nicht?! zuständig ist aber das Sozialgericht, nicht das Arbeitsgericht.Persönliche Erklärung: alles gesagte beruht auf meinem persönlichen Rechtsempfinden bzw. Wissensstand.
- dünne Suppe --> deswegen werden wir diese Person ebenfalls einladen.
- ich denke mal, dass diese Unterscheidung vom Orthopäden nicht getroffen wird. Die wird er Privat auch haben.
- völlig Korrekt --> ich vermute, dass hier insgeheim gesagt wird, ich belaste unsere Kostenstelle nicht (Budget). Ich lass das den AG (wir) bezahlen. (psssst).
- auch völlig klar. Da hast du Recht.