Hallo,
ist es erlaubt, Gebinde (Weithals-Schraubflaschen, Kunststoff) mit festen Gefahrstoffen liegend zu lagern? In der TRGS 510 finde ich überhaubt nichts, ob Gebinde nur stehend gelagert werden dürfen oder auch in den Gefahrstoffschrank gelegt werden können. Bei Flüssigkeiten würde ich das aufgrund der möglichen Auslaufgefahr von vornherein ausschließen (gesunder Menschenverstand), aber bei Pulvern? Im konkreten Fall war der Stell-Platz in einem Gefahrstoffschrank begrenzt und ein Kunststoff-Gebinde wurde auf stehende Gebinde (Glas) gelegt.
Viele Grüße