Sonnenschutz/Verdunkelungsrollos und Brandschutz

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  • Für Gesprächsprotokolle habe ich in der Fußzeile den Satz "Kein schriftlicher Widerspruch zum Inhalt innerhalb von 72 Std nach Versenden der Mail führt zur Bestätigung des Inhaltes" eingebaut. Wurde mir in jungen Jahren als Umweltschutzbeauftragter mal auf einem Lehrgang empfohlen. Finden zwar einige unverschämt aber ich lasse mir den Satz nicht streichen. Mag im Fall der Fälle das Zünglein an der Waage sein.

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

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  • "Kein schriftlicher Widerspruch zum Inhalt innerhalb von 72 Std nach Versenden der Mail führt zur Bestätigung des Inhaltes"

    Moin,

    nicht persönlich nehmen, aber das ist einer der dämlichsten Sätze, die ich jemals gelesen habe. Wenn ich Dir nicht innerhalb von 72 Stunden antworte, führt das dazu, dass ich Deinem Elaborat zustimme? Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht für mich anders aus.

    Deiner Methode folgend, würde ich kritisch Sachverhalte zweimal im Jahr verschicken. Einmal nachmittags am Gründonnerstag und einmal nachmittags am 23.12..

    Wie würdest Du denn reagieren, wenn ich Dir ein Protokoll einer gemeinsamen Begehung schicke, in dem dieser Passus aufgeführt ist?

    *IroAN* Ist mir doch egal, ob Du auf Fortbildung warst. Da musst Du halt Deine Mails lesen. Du hattest 72 Stunden Zeit, jetzt ist das so, wie es im protokoll steht, und Du hast durch verfristung zugestimmt. *IroAus*

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • nicht persönlich nehmen, aber das ist einer der dämlichsten Sätze, die ich jemals gelesen habe.

    Wir haben bei unseren Protokollen einen ähnlichen Nachsatz, allerdings gewähren wir 5 Arbeitstage. Ob ein solcher Satz juristisch haltbar ist, kann man schon bezweifeln, bei den Banken und deren AGB wurde das ja verneint, da muss aktiv zugestimmt werden.

    Für uns ist der Satz in so fern relevant, da wir hier entsprechende Rückmeldung aus dem tangierten Bereich einfordern. Wer sich nicht meldet, der ist mit dem Protokoll einverstanden, oder dem ist es egal, was da steht. Somit ist derjenige auch dafür verantwortlich, was im Protokoll als Mangel aufgeführt wurde und hat das umzusetzen oder eben nicht, trägt aber die Verantwortung dafür.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Axel,

    ich habe ja auch nichts dagegen, wenn man einen Passus aufnimmt "Anregungen, Änderungs- oder Ergänzungswünsche etc. bitte innerhalb einer Woche an mich, damit wir das Dokument finalisieren können".

    Wer ein Dokument erstellt, schreibt das, wie er glaubt, den Sachverhalt verstanden zu haben. Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit, würde ich einen Satz wie von Bavariandragon nicht sehen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch immer innerhalb einer Frist, in der nicht widersprochen wird, automatisch gültig. Da kann man aber im Allgemeinen von einer abstrakten Beziehung der Geschäftspartner ausgehen. Die Fristen liegen, soweit ich das beobachte bei 4 Wochen.

    Am Arbeitsplatz kann ein solcher Passus helfen, wenn die Beteiligten zum Beispiel weit räumlich verzweigt sind, und der Passus von allen Beteiligten akzeptiert ist.

    72 Stunden sind wirklich knapp. Da liegt offenbar einiges im Argen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ist mir doch egal, ob Du auf Fortbildung warst. Da musst Du halt Deine Mails lesen. Du hattest 72 Stunden Zeit, jetzt ist das so, wie es im protokoll steht, und Du hast durch verfristung zugestimmt.

    An wen verschicke ich ein Gesprächsprotokoll? Eigentlich nur an die Teilnehmer. Andere, die das Schriftstück zur Information erhalten, bekommen das erst nach der Einspruchsfrist. Die sollen informiert werden. Über Inhalt können sie nicht mit reden da sie nicht dabei waren.

    Und die 72 Std finde ich persönlich angemessen. Es handelt sich um ein Gesprächsprotokoll. Trotz Mitschrift kann es passieren das man etwas falsch versteht oder überhört hat weil die Diskussion zu laut wurde. Passiert schon mal... Auch bringt man so ein bischen einen Zugzwang in das Ganze. Die Leute müssen sich somit damit beschäftigen und das Thema bleibt präsent. Nach 5 AT ist das Ganze dann schon wieder soweit im Hinterkopf verschwunden das die meisten schon gar nicht mehr die meisten Themen detailliert nachvollziehen können. Das Protokoll wird überflogen - wird schon passen. Und wenn die Frist auf ein Wochenende fällt: wer Samstags zwischen 12.00 Uhr und 23.00 Uhr Mails schreiben kann, kann auch ein Protokoll lesen 8)

    Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine werden zwar damit aufgenommen, aber für die Durchführung gibt es eine Aufforderung per Mail an den Verantwortlichen mit Termin.

    Dies wird auch in einem separaten Excel-Tool eingetragen, getrackt und immer Montags ein aktueller Stand abgefragt. Bei den meisten ist es inzwischen sogar so, das die Rückmeldung automatisch kommt bevor die Anfrage raus geht. Erziehung ist die halbe Miete ;)

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"

  • Jepp, so schaue ich auch jeden Montag morgen wenn ich die Mails aufmache. Die psychische Gefährdungsbeurteilung wäre für die Führungskräfte sinnvoller als für die Mitarbeiter. Aber dafür kriegen die ja ihr "Schmerzensgeld"... Wenn man sie drauf anspricht, von wegen Freizeit, Erholung und so, kriegt man nur zu hören "Wenn man so argumentiert heißt es nur man sei der falsche für den Job"... Bisher Gott sei dank noch keiner mit Burnout. Und mit einer der Gründe wieso ich aus dem Laden weg will.

    "Do it or do it not. There is no try. If you fail learn for the next time"