Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 01.01.2000 zugelassen

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  • Verkehrssicherheit (Straßenverkehr + Gefahrgut)

    Lkw müssen verbesserte Spiegel gegen "toten Winkel" nachrüsten
    (BMVBS-Pressemitteilung Nr. 183/2007, 25.06.2007) Der EU-Ministerrat hat heute in Brüssel die Richtlinie zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit verbesserten Spiegeln verabschiedet. Der Vorschlag geht zurück auf eine Initiative Deutschlands und soll künftig dazu beitragen, schwere Verkehrsunfälle von Lastkraftwagen mit Radfahrern, Motorrädern und Fußgängern zu verhindern. Durch den nachträglichen Einbau der Spiegel soll der gefürchtete "tote Winkel" beseitigt und das indirekte Sichtfeld der Lkw-Fahrer erweitert werden.
    Dazu erklärte der amtierende EU-Ratsvorsitzende, Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee: "Das ist eine gute Entscheidung für mehr Verkehrssicherheit. Damit kommen wir dem Ziel einer europaweiten und einheitlichen Nachrüstpflicht für Lkw entscheidend näher. Spätestens bis April 2009 müssen innerhalb Europas alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab Ende Januar 2007. Nur wer sieht, was und wer sich rechts vom Lkw befindet, kann schwere, oft tödliche Unfälle vermeiden."
    Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 01.01.2000 zugelassen worden sind.

    >> http://www.bmvbs.de/,-1000041/Pressemitteilung.htm

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  • Danke für den Link. Der kommt gleich morgen ans Infoboard bei uns im Betrieb !

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Sorry, aber wer lesen kann ist im Vorteil !!

    Zitat

    Ähäm, das ist zum 1.1.2000, also 7Jahre alt...............habt ihr das immer noch nicht mitbekommen

    Das betrifft nicht das Gesetz, daß bis April 09 durchgeführt werden soll, sondern der Termin 01.01.2000 steht für das Zulassungsdatum der LKW`s die betroffen sind.

    • Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 01.01.2000 zugelassen worden sind.

    Gruß Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

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  • ohje *lach*

    wenn ein PN " vielleicht nochmal richtig lesen?! Gruß gladis :-)"

    ein Rüffel ist - wie kommen dann meien *Rüffel* an !?

    Aber so lange es _wirkt_ :D

    Immer wieder gern *lach*

    VG#
    gladis:-)

  • vielleicht auch neue Fahrer?

    http://www.tuev-hessen.de/resource/pub/f…0LKW%202007.pdf


    Zitat:

    Wichtig:

    Alle "Altbesitzer der Klasse 3" bekommen bei einer Umschreibung ihrer alten Klasse 3 in die neuen Klassen B, C1 und C1E
    auch ihre neue Fahrerlaubnis der Klasse C1 und C1E unbefristet
    und benötigen keine Untersuchung.
    Die alte Klasse 2 darf jedoch ohne diese Untersuchungen nur
    bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahrs geführt werden.

    Danach braucht man auch hier diese Untersuchungen, um
    eine Verlängerung zu bekommen. Die Fahrerlaubnis wird dann
    umgeschrieben in die Klasse C und CE.

    Fährt man mit der
    alten Klasse 2 trotzdem weiter, obwohl man älter als 50 ist,
    macht man sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis).