Hallo zusammen,
laut eines Artikel im BGRCI Magazin soll es eine vorliegende vorgenehmigte Fassung der DGUV Vorschrif 38 „Bauarbeiten“ die neu strukturiert und inhaltlich grundlegend überarbeitet wurde vorliegen. Dabei wurden auch die ursprünglich 75 über Durchführungsanweisungen erläuterten Paragrafen an das staatliche Vorschrifen- und Regelwerk angepasst und auf 13 Paragrafen reduziert. Dabei hat man sich auf die wesentlichsten, bußgeldrelevanten Bestimmungen zu Bauarbeiten konzentriert. Die Regel gilt jetzt auch für Solo-Selbständige; also Unternehmer ohne Beschäftigte. Beteiligt waren die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). (Quelle: BGRCI Magazin 01/02-2020)
Habt ihr schon diese vorliegende vorgenehmigte Fassung der DGUV Vorschrif 38 oder habt einen Hinweis wo diese einzusehen ist?
Ich habe leider noch nichts im Netz finden können.