Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzdokumente bei Auslandseinsatz, im Speziellen Russland

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  • Hallo zusammen,

    Derzeit habe ich die Aufgabe, mich mit den notwendigen Papieren für einen potentiellen Auslandseinsatz in Russland zu beschäftigen. Ich soll herausfinden, welche Dokumente der Mitarbeiter mit sich führen und welche Dokumente der Arbeitgeber vorbereiten muss.

    Könnt ihr mir dafür einen Denkanstoß geben? Ich bin bisher im Netz, bis auf ein paar staatliche Dokumente auf Russisch, teilweise aber noch aus UdSSR-Zeiten, nicht wirklich fündig geworden.

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    Der Carsten

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

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  • Die IHK Hannover hat dazu ein Merkblatt herausgebracht. Ist zwar von 2015 (daher auf Aktualisierungen achten), aber vielleicht ist es ja hilfreich für einen ersten "Denkanstoß".

    Für einen Denkanstoß ist dies recht hilfreich, danke.

    Ich muss vielleicht noch dazu sagen, dass ich nicht ganz "unbefleckt" bin, was arbeiten in Russland bedeutet. Somit ist mir das Prozedere mit Einladung - Visum - Meldepflicht bei längeren Aufendhalten - Angabe der Reisereouten usw. bekannt. Allerdings habe ich in den vielen Aufenthalten dort nie irgendwelche Arbeitsschutzpapiere mit mir führen müssen.

    Hab mir gerade auch mal fix das russische Arbeitsgesetzbuch, Abschnitt 10 Arbeitssicherheit "übersetzt". Aber bisher beim Überfliegen des Abschnittes noch nix wirklich relevantes gefunden :/

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  • Hallo CaThMa,

    mir ist zwar nicht ganz klar wo da die Sifa-Tätigkeit liegt aber egal...

    Ganz aktuelle Informationen sollte es hier geben:

    Botschaft der Russischen Föderation

    Unter den Linden 63-65

    10117 Berlin

    Tel.: 030 / 229 11 10

    Tel.: 030 / 229 11 29

    Fax: 030 / 229 93 97

    info@russische-botschaft.de

    https://russische-botschaft.ru/de/

    Telefonische Auskunft:

    Montag - Freitag: 8.30 - 18.00 Uhr

    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • mir ist zwar nicht ganz klar wo da die Sifa-Tätigkeit liegt aber egal...

    wir sind ne kleine Firma und jeder macht ein wenig mehr als das was in seiner Arbeitsbeschreibung steht ;)

    Letztendlich wird es sicherlich auf die Übersetzung der Berichte des Betriebsarztes (G30 hauptsächlich) und der Unterweisungsnachweise hinauslaufen.

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  • Kurzes Update zu diesem Thema:

    Es gibt, das ist der bisher aktuelle Stand, keine besonderen Dokumente, die auszufüllen und/oder mitzuführen sind. Somit bleibt es aktuell bei dem obligatorischen Nachweis über eingehaltene Vorsorgeuntersuchungen (hier im Speziellen die G 30) und durchgeführte Belehrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese sind dann halt in die jeweilige Landessprache zu übersetzen (sofern vom Kunden gefordert).

    Danke für eure Unterstützung.

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  • die G 30

    G 30 ist eigentlich falsch, wenn schon muss es Pflichtvorsorge nach ArbmedV heißen. Für Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können ist eine Pflichtvorsorge erforderlich. Ob die Belastungen die zu einer Pflichtvorsorge führen vorhanden sind, kannst du

    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/725

    hier finden.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • G 30 ist eigentlich falsch, wenn schon muss es Pflichtvorsorge nach ArbmedV heißen. Für Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können ist eine Pflichtvorsorge erforderlich. Ob die Belastungen die zu einer Pflichtvorsorge führen vorhanden sind, kannst du

    https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/725

    hier finden.

    Gut, dann hab ich mich wohl ein wenig unklar ausgedrückt. Wir müssen nicht prüfen, ob die Belastungen zu einer Pflichtvorsorge führen, das ist bei Temperaturen weit oberhalb von 100°C (Arbeiten neben und auf dem Gewölbe von Glasschmelzöfen) schon klar.

    Mir ging es nur darum, ob es seitens der Russischen Förderation noch andere Dokumente gibt, die auszufüllen nötig sind. Aber soweit ich das bisher überblicke gibt es keine weiteren Dokumente. Somit werden wir die entsprechenden Dokumente, die wir eh ausfüllen und mitführen, ins Russische übersetzen. Dazu zählt dann auch die Eignung für Hitzearbeit.

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    So verdammt wahr!

  • Vor Entsendungen kann man auch immer die entsprechende Außenhandelskammer kontaktieren. In diesem Fall z. B. https://russland.ahk.de

    Diese Kammern geben Tipps und Hinweise auf vielen Gebieten bei Auslandseinsätzen, z. B. steuerlicher Art, Krankenversicherungsschutz, Mitnahme/Einfuhr von Fahrzeugen, auch Arbeitsschutzhinweise.

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