Hallo Zusammen!
Wir verwenden bei uns im Betrieb Auffanggurte und Gurtverlängerungen, so dass die Mitarbeiter sich ohne Hilfe in die Falldämpfer einhaken können.
Nun wird diskutiert ob der Gurt und die Verlängerung von einem Hersteller sein müssen.
Ich interpretiere folgenden Satz aus der DGUV Regel 112-198 so, dass dies der Fall ist.
" Bei der Verwendung der Systeme ist unbedingt darauf zu achten, dass nur die vom Hersteller dafür vorgesehenen Bestandeile kombiniert werden."
Seht ihr das auch so?
Habt ihr evtl noch andere Quellen aus denen dies hervorgeht?
Lieben Dank schonmal!