Beiträge von Angelfreak_8

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    Hallo Stephan,

    bei mir sind/waren es auch nur SCC zertifizierte Unternehmen und die LMRA als Checkkarte reicht nicht - so das Ergebnis eines externen Audit nach Ereignisfall, da keine Nachweisbarkeit möglich ist. Projekte bei einem sehr großen Chemiekonzern laufen mit täglicher LMRA, ohne wenn und aber. Die "Checkkarten" sind nur als Gedankenstütze gedacht.


    Hey.

    Sie reichen wenn du die entsprechende Baustellenunterweisung durchgeführt hast. LMRA ist lediglich die Kontrolle ob alle Maßnahmen wirken und jeder an alles gedacht hat. So die einheitliche Aussage von derzeit fünf verschiedenen Auditoren.


    Für alles andere ist doch der Baustellenverantwortliche da. Er dokumentiert zusätzlich im Tagebuch.

    Hallo OSH,


    das Thema kommt häufiger vor als man denkt.


    Vorab: Was Feuerwehr und Bergwacht machen steht auf einem anderen Blatt.


    Was du vorhast ist meines Verständnis nach das Retten mit eigenen Kräften. Hier geht es weniger um den Kran als um die notwendige Qualifikation der Mitarbeiter. Die Ausbildung an und die Rettung mit einem Höhensicherungsgerät ist über die BG abgesichert. Auch die Verwendung von Personenkörben. Eine Trage an einem Kran und die Begleitung durch eine Person ist eine ganz andere Sache. Wenn du das vorhast solltest du die entsprechenden Personen ausbilden lassen. Es muss auch kein Rettungsdienstmitarbeiter begleiten. Dann wäre diese Ausbildung Voraussetzung für die Ausbildung zum Höhenretter.

    Du kannst mich gern persönlich anschreiben. Da kann ich dir meine Kontaktdaten zukommen lassen.


    VG


    Stephan

    Hallo,

    ihr könnt alles verwenden. Gemäß Datenschutz darf das Verbandbuch weiter benutzt werden wenn alle Mitarbeiter sich damit einverstanden erklären. Das gilt auch für Excel und Co.


    Meldeblock oder auch Meldezettel sind nur dann zu verwenden wenn jemand sein Einverständnis nicht erteilt.

    Ich hoffe damit konnte ich Euch ein wenig weiterhelfen.


    Gruß Stephan

    Hallo Martin,


    eine kleine „Checkkarte“ mit einigen wichtigen Fragen reicht. Ein Dokument entspricht nach meiner Meinung nicht dem Inhalt und dem Zweck einer LMRA. Ich betreue einige Unternehmen die gemäß SCC zertifiziert sind. Dort wird überall die Karte akzeptiert und verwendet. Schließlich soll nur kurz vor der Arbeit geprüft werden ob alle verstanden haben was sie tun und wie sie sich schützen sollen.


    Gruß Stephan

    Hallo,


    auf dem Weg stelle ich mich kurz vor. Ich habe Sicherheitswesen studiert und arbeite seit 2011 im Bereich Arbeitssicherheit. Seit 2016 bin ich freiberuflich unterwegs.


    Wer fragen hat kann mich gern anschreiben.


    Gruß Stephan

    Hallo MST,


    für mein Verständnis handelt es sich hierbei um eine Beauftragung zur Prüfung. Diese sollte immer schriftlich festgehalten werden. Ob im Arbeitsvertrag, in der Stellenbeschreibung oder halt in einer separaten Beauftragung. In vielen Zertifizierungen wird speziell nach diesen schriftlichen Beauftragungen gefragt. Schließlich hat der Unternehmer die Pflicht nur geprüfte Arbeitsmittel freizugeben.

    VG Stephan

    Hallo liebe SiFas,


    ich wende mich mit einer Frage an Euch die etwas entfernter mit der Betreuung zu tun hat.


    Ich bin schon seit längerem auf der Suche nach einer Abrechnungssoftware für Freiberufler. Auf dem Markt werden viele Faktura-Programme angeboten, die aber in den meisten Fällen mit einer Warenwirtschaft zu tun haben. Auch gibt es viele Programme die speziell für die Seminarverwaltung sind.


    Hat jemand von Euch bereits Erfahrungen mit einer Softwarelösung sammeln können? Samas ist sehr medizinisch ausgelegt und für mich auch zu kostenintensiv.


    Über Eure Antworten freue ich mich.


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruß Stephan