Auffanggurt und Gurtverlängerer

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Zusammen!

    Wir verwenden bei uns im Betrieb Auffanggurte und Gurtverlängerungen, so dass die Mitarbeiter sich ohne Hilfe in die Falldämpfer einhaken können.

    Nun wird diskutiert ob der Gurt und die Verlängerung von einem Hersteller sein müssen.

    Ich interpretiere folgenden Satz aus der DGUV Regel 112-198 so, dass dies der Fall ist.

    " Bei der Verwendung der Systeme ist unbedingt darauf zu achten, dass nur die vom Hersteller dafür vorgesehenen Bestandeile kombiniert werden."

    Seht ihr das auch so?

    Habt ihr evtl noch andere Quellen aus denen dies hervorgeht?

    Lieben Dank schonmal!

  • ANZEIGE
  • Nein, man darf jeden Hersteller benutzen. Ich kann auch einen Gurt von 1 nehmen, die Verlängerung von 2, das Verbindungselement von 3, den Bandfaldämpfer von 4, und das Verbindungselement zum Anschlagpunkt von Hersteller 5 nehmen

  • Was steht den in der Anleitung des Herstellers vom Gurt drin? Da gibt es den Punkt ob und welche Sachen wo benutzt werden dürfen

  • ANZEIGE
  • Ich habe in meine Bedienungsanleitungen noch nie etwas gelesen davon, dass ich nur von einem Hersteller z.B. die Karabiener an den Gurt hängen darf.

    Zitat aus der Anleitung eines Auffang-/Arbeitsplatzpositonierungsgurtes eines großen Herstellers:

    Komplettgurt zur Absturzsicherung

    EN 361: 2002

    Komplettgurt zur Absturzsicherung, Bestandteil eines Auffangsystems in Übereinstimmung mit

    der Norm EN 363 (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Auffangsysteme).

    6A. Sternale Auffangöse

    6B. Dorsale Auffangöse

    Verbinden Sie nur diese Ösen mit einem Auffangsystem (z. B. ein am Seil mitlaufendes

    Auffanggerät, ein Falldämpfer oder andere in der Norm EN 363 beschriebene Systeme). Zur

    leichteren Identifizierung sind diese Ösen mit dem Buchstaben „A“ markiert.

    Da steht nur wo ich welches System einhängen darf, nicht welcher Hersteller es sein muss.

  • Hallo Zusammen,

    Meines wissens nach gibte es keine Vorschrift wo die Komponenten vom gleichen Herrsteller sein müssen.

    Es dürfen keine Komponenten aus dem Bergsport verwendet werden.

    Ganz Wichtig ist aber, dass bei Verwendung einer Verlängerung das gesamte Auffangsysthem nicht länger wie 2 m ist (Karabiner + Verlängerung + Karabiner + BFD + Seil + Rohrhaken oder Karabiner

    = /< 2 m) bei Verwendung mit BFD.

  • Hallo,

    aus meiner Erfahrung auf Baustellen sieht es das Gewerbeaufsichtsamt am liebsten wenn alle Komponenten von einen Hersteller sind, sie bemängeln es nicht wenn alle Teile der Norm entsprechen.

    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

  • ANZEIGE
  • ich muss moritz_p voll und ganz zustimmen, es darf alles miteinander kombiniert werden solang alles einzeln zugelassen sind.

    Nur haben wir z.b. einen Gurttyp in dem keine Aluminium Karabiner eingehangen werden dürfen, daher muss man immer in der Bedienungsanleitung püfen was erlaubt ist.