CE Kennzeichnung für Eisfrei Gerüst?

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  • Hallo,

    ist wahrscheinlich eine dumme Frage aber ich stelle Sie trotzdem:

    Muss ein Eisfrei Gerüst (definierte Teile zum Aufbau) zum Räumen von Schnee und Eis von LKW's ein CE Kennzeichen haben?

    Wenn ja, unter welcher Richtlinie würde das fallen (Maschinenrichtlinie wohl eher nicht oder)?

    Danke für jede Antwort!

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  • Servus!

    Na so dumm finde ich die Frage nun auch nicht. Habe selber erst mal bischen grüben müssen.

    • MRL glaube ich auch nicht. Aber eine andere Produktgruppe mit harm. Richtlinien hab ich auch nicht gefunden.

    • Dann käme ja noch das ProdSG in Frage. Wobei ich mich frage, ob die Nutzer des Arbeitsmittels (Gerüst) als Endverbraucher gelten. Denke eher nicht, sind ja ‚Profis‘ die i.A. wissen sollten, warum und was sie tun. Schnee & Eis vom LKW entfernen.

    • Somit wäre die Kennzeichnung mit einem CE-Zeichen nicht statthaft. Meine Meinung.

    • Was mich auf das GS-Zeichen bringt. Da es freiwillig und nicht Bußgeld bewährt ist, könnte ich mir es vorstellen. Richtlinien wie z.B. die DIN 4420, DIN 4425 und DIN EN 1004 (fahrbare Arbeitsgerüste) fallen mir dazu ein.

    Hatte zufällig diese Woche auch das Vergnügen Prof. Dr. Marco Einhaus zum Thema 'Neue Regeln bei absturzgefährdeten Arbeiten' von der BG Bau & BAUA AK1 zu hören.

    Da ging es um PSAgA, die neuen TRBS 2121ff inkl. vereinhtl. Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Begrifflichkeiten und die soeben verabschiedeten neuen Fassungen der ASR A2.1 und ASR A1.8 (vorsl. Anfang 2020) inkl. der in Zukunft verschärften Anwendung der LASI FV 56 durch die Aufsichtsbehörden. (Anm.: Mir scheint, da brennt aktuell irgendwie die Hütte, so massiv wie da argumentiert wurde.)

    Hab ich was übersehen?
    Konstruktive, nützliche und sachdienliche Hinweise zu Sache, bitte hier posten. Danke!

    vG

  • OK, Danke erst einmal baiMENTO,

    Eine entsprechende Rechtsverordnung die die Kennzeichnung mit CE vorschreibt habe ich sonst nicht gefunden.

    Sofern ich das ProdSG richtig verstehe :wacko: darf es nur die CE-Kennzeichnung geben oder das GS Zeichen aber nicht beide zusammen.

    Kann das einer so bestätigen?

    Laut der vorliegenden Bedienungsanleitung ist ein GS-Zeichen vom Hersteller beigefügt was dann ja die CE-Kennzeichnung ausschließen würde.

  • Die CE-Kennzeichnung (CE= Conformité Européenne = Europäische Konformität)

    Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union festgelegt sind. Die CE-Kennzeichnung richtet sich an die nationalen Überwachungsbehörden. Das CE-Zeichen selbst ist somit kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern ein Verwaltungszeichen, ein Europäischer „Reisepass“.

    Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit)

    Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Prüfzeichen und wird von einer Dritten und vom Hersteller unabhängigen Stelle ausgestellt. Verbraucher (Ihre Kunden) können sichergehen, dass bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung Ihres Produktes sowie bei vorhersehbarer Fehlanwendung ihre Sicherheit und Gesundheit nicht gefährdet sind. Das GS-Prüfzeichen bietet dem Verbraucher daher eine wichtige Entscheidungshilfe und stärkt das Vertrauen in Ihre Produkte.

    Ohne CE-Kennzeichen keine "Einreiseerlaubnis" für das Produkt. CE und GS schließen sich somit nicht aus.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guudsje

    OK, aber wie ist dann der § 20 des ProdSG zu verstehen?

    Zitat

    § 20 Zuerkennung des GS-Zeichens

    (1) Ein verwendungsfertiges Produkt darf mit dem GS-Zeichen gemäß Anlage versehen werden, wenn das Zeichen von einer GS-Stelle auf Antrag des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zuerkannt worden ist.

    (2) Dies gilt nicht, wenn das verwendungsfertige Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und die Anforderungen an diese CE-Kennzeichnung mit denen nach § 21 Absatz 1 mindestens gleichwertig sind.

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  • Ich verstehe es so: Wenn Die Anforderungen an das GS-Zeichen anspruchsvoller als die des CE-Zeichens sind, dürfen beide gezeigt werden. Das ist aber nur meine laienhafte Meinung.

    Wenn Du eine rechtsverbindliche Auskunft haben möchtest, solltest Du ein paar Euro in die Hand nehmen und dich zu einem Beratungsgespräch mit einem (Fach-)Anwalt treffen.
    Das kann das Forum glaube ich nicht leisten.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • OK, aber wie ist dann der § 20 des ProdSG zu verstehen?

    So wie es da steht. Du darfst eine GS-Kennzeichnung nur anbringen, wenn die Vorgaben des §20 (1) ProdSG eingehalten sind. Wenn die Anforderung der CE-Kennzeichnung den Vorgaben des §21 ProdSG genügt, gelten die Anforderungen des §20 (1) ProdSG nicht, und Du darfst aufgrund der Vorgaben, die der CE-Kennzeichnung zugrunde liegen die GS-Kennzeichnung anbringen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.