Hallo zusammen,
wer ist fit im Wasserrecht?
Wir haben ein Gemisch, das wir zum Reinigen und Entfetten einsetzen. Grundsätzlich ist der Stoff in Gefahrenklasse 3.3, Eye Irrit. 2 , H319 eingestuft.
Laut SDB wird das Gemisch ab einer 12,5%igen Lösung nicht mehr als reizend klassifiziert. Wir verwenden ihn in der Produktion nur als Lösung.
Nun zum Wasserrecht:
Im SDB finde ich die Angabe: Deutschland – Klassifizierung der Wasserqualität: Gefahrenklasse 1, selbst bewertet
Verlieren Stoffe auch eine WGK wenn man sie verdünnt?
Ich würde eher zu "Nein" tendieren, aber bin auf verschiedene Meinungen gespannt!
DANKE!