Hi,
auf/neben unserem Betriebsgelände werden gerade neue Gebäude hochgezogen, die im nächsten Jahr zur Erweiterung unserer Reinräume und Lagerflächen dienen sollen. Im Moment finden die Bauarbeiten nur "vor der Türe" statt, also ohne Anschluss an unser Gebäude. Den Bau selber führt nicht unsere Firma durch, sondern eine Vermögens GmbH, die einen Bauunternehmer beuftragt hat und die Räume anschliessend an uns vermieten wird (die Vermögens GmbH gehört aber auch zu uns). Die Baustelle hat einen eigenen SiGeKo, ich habe nur ein Auge auf unsere Notausgänge. Soviel vorneweg, jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:
Letzte Woche (leider war ich nicht da) kam unsere BGHM und hat dann spontanen die Baustelle begangen. Gab wohl einige Mängel, ging aber an mir vorbei. Uns gegenüber wurde dann bemägelt, dass wir die Baustelle nicht an die BGHM gemeldet haben. Ist das notwendig? Die BGBau ist über den Bauunternehmer informiert, was haben wir damit zu tun? Das leuchtet mir nicht ganz ein.
Gruß
Mike