Hallo,
in einem Monteurfahrzeug werden Bremsenreiniger (Klasse 2, Druckgaspackung, entzündbar, Faktor 3, max. Nettomenge 1l) und Scheibenenteiser (Klasse 3, Ethanollösung, Faktor 1, max. Nettomenge 5l) transportiert, und zwar dauerhaft.
Das hier habe ich einer Präsentation gefunden - stimmt das?
Freistellungen von den Vorschriften
1. Stoffe, die immer im Fahrzeug sind - Beförderung als begrenzte Menge - Besser: Überlegung, ob die Notwendigkeit besteht, diese Stoffe immer im Auto zu belassen (Arbeitsschutz , WHG etc.)
2. Stoffe, die auf der Baustelle benötigt werden - Beförderung gemäß Handwerkerregelung - Voraussetzungen prüfen
3. Stoffe zur internen / externen Versorgung - Prüfen, ob Direktanlieferung möglich ist - Beförderung nach 1.1.3.6 (1000 Punkte-Regelung)
Ist es richtig, dass in meinem Fall die Regelung mit der begrenzten Menge angewendet werden muss, weil die Handwerkerregel und die 1000-Punkte-Regel nicht fassen, da die Stoffe ja nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verbraucht und auch nicht angeliefert werden?
Wieviel darf dann befördert werden?
Müssen die Sprühdosen, auch einzelne, in jedem Falle mit Umverpackungen (Kartons) versehen sein?
Dürfen die Umverpackungen auch geöffnet sein?
Muss der Kanister mit dem Scheibenenteiser verpackt werden?
Danke schonmal und schöne Grüße,
Klaus