Moin zusammen,
nach welcher Grundlage und in welchen Abständen muss ein elektrischer Verteiler/Sicherungskasten (Wandschrank mit Stromzähler und Sicherungen) geprüft werden?
Zählt dieser gem. DGUV Vorschrift 4 als elektrische Anlage = Prüfung alle 4 Jahre?
Mir hat jemand gesagt, dass elektrische Verteiler alle 6 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden müssten?
Unabhängig von der Prüffrist, fällt diese Aufgabe bei einem Mietobjekt doch dem Vermieter zu, oder?
Danke und Gruß
Roland