Hallo zusammen,
ich habe eine Fragen zum Thema "Zebrastreifen" im innerbetrieblichen Verkehr.
- Gibt es irgendetwas von der BG oder in einer ASR(1.8) das einen Hinweis darauf gibt, wie ein Zebrastreifen im innerbetrieblichen Verkehr zu verwenden ist?
Hintergrund:
Unser Kunde ist auf die "tolle" Idee gekommen, im Lager Zebrastreifen anzubringen, natürlich ohne dass mit dem Dienstleister abzusprechen.
Jetzt fahren unsere Mitarbeiter mit mehr als 40 Staplern über diese Zebrastreifen und keiner weiß wie er sich zu verhalten hat.
Sei es drum... als Dienstleister beißen einen die Hunde...
Da es keine GBU dazu gibt und ich der Meinung bin das ein Zebrastreifen in einer Kurve und ohne richtige Einsicht (direkt hinter einem Schnelllauftor) in den Fahrweg nicht so Sinnvoll ist, benötige ich Unterstützung.
Prinzipiell möchte ich keinen Zebrastreifen an einer Stelle der für Fußgänger gefährlich und für die Fahrer problematisch ist akzeptieren.
Ich suggeriere dem Fußgänger, dass er dort gefahrlos gehen kann... das ist aber leider nicht der Fall.
Auf was kann ich in einer GBU die ich noch schreiben werde (muss) referenzieren?
Gibt es da was?
Danke!