Hallo zusammen,
habe mehrere Fragen zu meinem derzeitigen Lieblingsthema an Euch.
Beim Begriff Haupttätigkeit gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Spielt die Höhe des regelmäßigen Zeitanteils eine wesentliche Rolle, und kann zur Beurteilung herangezogen ?
Wenn ein Fahrer der an einem Tag mehr als 50 % seiner Arbeitszeit mit einer Fahrtätigkeit betraut ist, entfällt da komplett die Handwerkerregelung?
Fällt dies dann unter die Regelung des BKrFQG ( Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) ?
Inwieweit ist die Tachographenverordnung zu berücksichtigen bei der Handwerker, die ihr Fahrzeug zum Transport von Materialien zur Ausübung ihres Berufs nutzen, dies innerhalb eines Radius von 100 Kilometern ohne Fahrtenschreiber können ?
Gruß tanzderhexen