Hallo zusammen,
ich habe mal ne Frage an die Gefahrgutexperten hier im Board.
Ich kenne es so:
Wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBCs) müssen in einem Zeitraum von 2 1/2 Jahren bis 5 Jahren durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlage dafür ist der ADR 6.5.4.4 und die BAM GGR 002.
Es geht hier um mobile Chemo Kunststofftanks mit einem Volumen von 100 bzw. 200 Litern Fassungsvermögen die auf Baustellenfahrzeugen mitgeführt werden. Es wird die Handwerkerregelung nach ADR angewandt. Der Transport erfolgt im Rahmen der betrieblichen Haupttätigkeit
Muss auch hier immer eine anerkannte Inspektionsstelle gewählt werden ? Oder gibt es Ausnahme- Sonderregelungen die angewendet werden können ?
Gruß tanzderhexen