Nebenberufliche Selbstständigkeit

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich arbeite seit einigen Jahren in unterschiedlichen Unternehmen/Branchen als fest angestellte FASI. Aktuell bin ich auch zu 100% in einem großen Unternehmen im mittleren Management angestellt (als Manager und FASI in einer Person :) )
    Seit längerem spiele ich mit dem Gedanken mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Das Ziel ist es vorerst nicht meinen Hauptberuf aufzugeben. Vielmehr möchte ich ein zweites Standbein aufbauen und aus der sicheren Anstellung die Selbstständigkeit ausprobieren -> ca. 1 Tag die Woche freiberuflich arbeiten.

    Nun habe ich ein Paar Fragen vorab..... mit Sicherheit für viele von euch, die seit langem selbstständige FASI´s sind, belanglose Fragen. Ich habe mit diese Dinge nie direkt zu tun gehabt.....

    - nehme an, man braucht eine Versicherung für den Fall, dass die abgegebene Beurteilung etc. fehlerhaft war und daraus ein Unfall entstehen könnte (Absicherung Sachschaden und ggf. Ansprüche des Geschädigten sofern überhaupt möglich?)
    - welche Unternehmensform? -> muss man sich bei der Industrie- und Handwerkskammer anmelden?
    - Steuerliche positive und negative Aspekte (grob zumindest)
    - Was kann man pro Tag als FASI verlangen (+ An- und Abfahrt) incl. Nachbearbeitung / Recherche.....? Tätigkeitsfeld in einer Stadt mit > 200.000 Einwohnern.....
    - bin auch generell für weitere Tipps und Tricks dankbar..... (_)?
    Gruß
    Peter

  • ANZEIGE
  • Hi,

    selbstverständlich haftest du für deine Beratungsleistung und dementsprechend bei Falschberatung. Je nach Einzelfall kann eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein.

    Die Unternehmensform hängt ebenfalls vom Einzelfall (z.B. Rahmenbedingungen, persönliche Risikobereitschaft, Steuer) ab.

    Der Stundensatz hängt nicht von der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ab, sondern von der Ausbildung und den Qualifikationen, die du mitbringst (Techniker, Meister, Bachelor, Master, Ingenieur... Zusatzqualifikationen vorhanden?) sowie dem Einsatzgebiet (da gibt es entsprechende Lohnspiegel für Regionen in Deutschland). Das Stundenkontingent hängt von deinem Leistungsumfang ab und ist mit dem Kunden bei jedem Auftrag zu vereinbaren. Des Weiteren hängt die mögliche Preisspanne vom Kundenstamm ab ("Finanzkraft" des Kunden).

    Unterliegt dein Büro der Gewerbeordnung, dann musst du dein Gewerbe bei deiner Gemeinde anmelden. Ist dein Büro von der Anzeigepflicht ausgenommen, musst du es beim Finanzamt anmelden.

    Meine Tipps: Es gibt super IHK-Seminare zur Existenzgründung und es gibt sicher auch noch andere Anbieter. Besuche entsprechende Seminare, um dich genau zu informieren, welche Varianten zu deiner Lebenssituation am besten passen. Den Seminarbesuch kann das Forum hier nicht ersetzen ;) Ich persönlich würde zudem ein Seminar zum Selbst- bzw. Zeitmanagement empfehlen (falls in dem Bereich noch keine Fortbildung besucht wurde) und einen guten Steuerberater.

    schöne Grüße

  • Hallo,

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich arbeite seit einigen Jahren in unterschiedlichen Unternehmen/Branchen als fest angestellte FASI. Aktuell bin ich auch zu 100% in einem großen Unternehmen im mittleren Management angestellt (als Manager und FASI in einer Person :) )
    Seit längerem spiele ich mit dem Gedanken mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Das Ziel ist es vorerst nicht meinen Hauptberuf aufzugeben. Vielmehr möchte ich ein zweites Standbein aufbauen und aus der sicheren Anstellung die Selbstständigkeit ausprobieren -> ca. 1 Tag die Woche freiberuflich arbeiten.

    Nun habe ich ein Paar Fragen vorab..... mit Sicherheit für viele von euch, die seit langem selbstständige FASI´s sind, belanglose Fragen. Ich habe mit diese Dinge nie direkt zu tun gehabt.....

    - nehme an, man braucht eine Versicherung für den Fall, dass die abgegebene Beurteilung etc. fehlerhaft war und daraus ein Unfall entstehen könnte (Absicherung Sachschaden und ggf. Ansprüche des Geschädigten sofern überhaupt möglich?)
    - welche Unternehmensform? -> muss man sich bei der Industrie- und Handwerkskammer anmelden?
    - Steuerliche positive und negative Aspekte (grob zumindest)
    - Was kann man pro Tag als FASI verlangen (+ An- und Abfahrt) incl. Nachbearbeitung / Recherche.....? Tätigkeitsfeld in einer Stadt mit > 200.000 Einwohnern.....

    siehe Forensuche, hier wurde schon umfangreich das Thema
    Selbstständigkeit diskutiert.

    Ob Sie freiberuflich oder gewerbliche (im Sinne der Gewerbeordnung)
    arbeiten können, hängt von Ihrer Bildung und von der Tätigkeit ab.
    Wobei es auch Tätigkeiten gibt, bei denen die Bildung keine Rolle spielt.
    Bei der IHK müssen Sie sich nicht anmelden, dieses erfolgt im Falle eines
    Gewerbes automatisch durch die Gewerbebehörde, diese informiert auch
    das Finanzamt. Achtung: Ob Ihre Tätigkeit beim Finanzamt als freiberuflich
    oder gewerblich eingestuft wird, steht in keinem Zusammenhang ob Sie
    eine Anmeldepflicht (Gewerbe) haben oder nicht.

    Hier gibt es einen Unterschied bei der Definition vom Gewerbebegriff zwischen
    dem steuerrechtlichen Status und der Gewerbeordnung. Ob Sie Zwangsmitglied
    bei der IHK werden, ist ausschließlich vom steuerrechtlichen Status abhängig.
    Werden Sie hier als Gewerbe eingestuft, unterliegen Sie automatisch der
    Mitgliedschaft. Die IHK wird sich dann von selbst melden, gleiches verhält es
    sich auch mit den Beitragsbescheiden. Diese erfolgen auf der Grundlage
    der Steuererklärungen. Die Zwangsmitgliedschaft kann sich aber auch durch
    die Rechtsform ergeben. Wählen Sie als Rechtsform eine Kapitalgesellschaft
    (GmbH, UG etc.) sind Sie automatisch in steuerrechtlicher Sicht als "Gewerbe"
    eingestuft und sind dadurch auch Mitglied der IHK. Und das unabhängig davon,
    ob Sie die Tätigkeit als Gewerbe oder Freiberufler betreiben. Ist etwas kompliziert
    das ganze, hier verfolgt aber der Gesetzgeber unterschiedliche Ziele hinsichtlich
    der Ordnung/ Steuern.

    Natürlich gibt es auch noch andere Rechtsformen wie die GbR. (Vorraussetzung
    zwei Gesellschafter) oder die Einzelfirma. Was sich jetzt für Ihren Fall eignet,
    müssen Sie selbst entscheiden. Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH
    oder einer UG hat man den Vorteil einer Haftungsbeschränkung.

    usw. siehe Forensuche.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ganz vergessen: Hinsichtlich der steuerrechtlichen Einstufung
    "Gewerbe" so bedeutet dieses nicht automatisch, dass man
    auch Gewerbesteuer zahlen muss. Hier gibt es einen Freibetrag
    (ca. 25.000 Euro). Solche Freibeträge hat man aber auch bei
    der Einkommenssteuer, wenngleich diese bei Ihnen keine Rollen
    spielen, da es sich nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.

    Natürlich müssen Sie in steuerrechtlicher Hinsicht auch beachten,
    ob Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen möchten (17.500
    Euro im Jahr Grenze), dafür keine Veranlagung zur Umsatzsteuer.
    Hat den Vorteil der Entlastung von der Umsatzsteuer (Vorzahlungen etc.),
    man kann aber auch nichts absetzen. Wobei das eigentlich nur dann
    von Bedeutung ist, wenn man viele Anschaffungen tätigt bzw.
    Leistungen in Anspruch nimmt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE