Schönen guten Morgen zusammen,
benötigt man zur Prüfung von Regalen unbedingt eine "befähigte Person"
die einen Kurs z.B beim TÜV Sachkundenachweis gemäß DIN 15635, BetrSichV §
14, DGUV Regel 108-007 gemacht hat oder kann ein z.B
Konstruktionsmechaniker auch eine befähigte Person sein wenn die GL ihm zutraut den Zustand der Regale zu beurteilen ?
Grüße aus Aachen
Stephan