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  • Der Kunde ist nicht bereit die (wenn auch geringen) Risiken zu tragen. Und schon gar nicht ist er bereit für diesen "Beratungssupport" und den "Behördenprozess" auch nur einen Euro zu bezahlen. Deshalb haben wir "nein" gesagt.

    Sehr verständlich. Würde auch so handeln.

    Gruß tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Tach.

    Ich würde mal ganz spontan bei der Behörde anrufen. Es gibt bei unserem LRA eine Ausnahmegenehmigung, bei der festgelegt wird, dass in AUSNAHMEFÄLLEN öffentliches Gelände auch ohne Straßenausstattung befahren werden kann.
    Vielleicht kriegst du das hin, dass in eurem besonderen Fall zwei Sicherungsposten vor und hinter dem "Gespann" her laufen und den "Zug" so absichern.

    Ich hab das dreimal mitgemacht. Die sind bei sowas recht schmerzfrei und unverkrampft, wenn man es ihnen gut darstellt. Das kostet meines Wissens eine Kleinigkeit, ist aber im Vergleich zur Ausrüstung mit Straßenausstattung recht kostengünstig.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike