Befähigung für Komponententausch am PC

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  • Guten Morgen

    Aus unseren Filialen deutschlandweit kommen immer wieder PCs zu uns in die Zentrale zurück, bei denen verschiedene Komponenten aufgrund defekt getauscht werden müssen (Grafikkarte, Netzwerkkarte etc.)
    Wir tauschen hier alles außer das Netzteil. Es wird auch nichts repariert, gelötet oder sonstiges, oftmals nur Kleinigkeiten wie z. B. Batterietausch am Motherboard.
    Frage: Welche Qualifikation braucht der Mitarbeiter welcher diese Tätigkeit durchführt?
    Muss das eine Elektrofachkraft sein auch wenn er nur Komponenten im Niederspannungsbereich wechselt?
    Muss ein solches Gerät danach einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erhalten?
    Ist ein schwieriges Thema das bei uns eben so hochkocht.

    Gruß
    Stefan

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  • Muss ein solches Gerät danach einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erhalten?

    Ja, denn schließlich ist es eine rep/Instandsetzung eines E-Gerätes.

    Das dies in der Praxis niemand macht ist allen klar aber auch ein IT Systemelektroniker usw lernen in der Ausbildung die Prüfungen nach VDE.
    Ein AT der Grafikkarte, wenn nicht die Originale ist eine Bauart Änderung wenn man kleinlich wird und das Netzteil muss ja auch dafür ausgelegt sein

    Da ich selbst mal zwischendurch noch IT gelernt habe kenne ich das Streithema sehr gut

    Frage: Welche Qualifikation braucht der Mitarbeiter welcher diese Tätigkeit durchführt?


    zumindest sollte man eine Schulung zum prüfen erhalten oder besser gleich nen Lehrgang machen bei z.B der BFE und somit eine EFKfft werden

    Die BFE Oldenburg hat auch eine sehr gute Beratungsstelle

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo Stefan,

    wenn die MA wirklich nur Teile tauschen benötigen sie gar keine besondere Qualifikation! Das dürfen sogar elektrotechnische Laien. Sie müssen dabei aber die 10 Sicherheitsregeln für elektrotechnische Laien beachten, also im Grunde auch entsprechend unterwiesen sein.
    Die Prüfung der Betriebsmittel dürften dann wieder nur mindestens eine EUP (Elektrotechnisch unterwiesene Person) unter Beaufsichtigung einer Elektrofachkraft durchführen.
    Die Quelle dazu findest Du in der DGUV-Vorschrift 3 bei der Durchführungsanweisung zu §8 Nr.2 in der Tabelle 5 auf Seite 17
    http://publikationen.dguv.de/dguv/xparts/do…rschrift3da.pdf

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo Kollegen

    danke erst mal für die zahlreichen Antworten.
    Unsere ortsveränderlichen elektr. Betriebsmittel werden jährlich durch eine externe Fachfirma geprüft mit Dokumentation und allem was dazu gehört.
    Die Frage ist nun ob wirklich bei jedem auch noch so kleinem Eingriff ins Gerät (z. B. ein Batteriewechsel) die Prüfung notwendig ist.

    Gruß
    Stefan

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