Betriebsanleitung/ BEtriebsanweisungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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  • Guten Abend zusammen, hat jemand die aktuellen Dokumente zu den Aushängen "wassergefährdende Stoffen"? Ich habe ein Verständnisproblem, wer sie aufhängen muss. Inwieweit greifen hier Arbeitsschutz, Umweltschutz und Betreiberpflichten ineinander? Ein Kunde von uns hat festgestellt, dass in deren Anlagen, z. B. Hydraulik- Aufzugsmaschinenraum, Netzersatzanlage (Tanks) veraltete Aushänge (VAWS) hängen. Er sieht uns als Betreiber in der Pflicht die aktuellen auszuhängen. Ich kann mir auch vorstellen das der Kunde Recht hat. Was ich nicht verstehe, ist, dass das bei mir als Arbeitsschützer landet, ich sehe das eher im Betrieb angesiedelt, die die Anlagen betreiben.

    Um die Rechtsverhältnisse noch einmal klarzustellen:
    - Der Kunde besitzt diese Räume mit den entsprechenden Anlagen.
    - Er hat die Betreiberpflichten auf uns delegiert.
    - Im Audit des Kunden bei einem unabhängigen Zertifizierer wurde der "Mangel" der alten Aushänge feststellt.
    - Der Kunde entscheidet, dass es ein Thema des Betreibers ist (also wir).
    - Der Betreiber ist ein Unternehmen mit rund 4.500 Beschäftigten und einem Arbeitsschützer (Meine Wenigkeit).

    Aber ich ziere mich derzeit noch. Was habe ich als Arbeitsschützer mit den Aushängen zu tun? Unsere Leute sind in Bezug auf die "Verwendung" sauber aufgestellt, wir kommen unserer Arbeitgeberrolle nach. Die für mich anlagenbezogenen Aushänge betreffen die "TGA - Anlage" (in denen natürlich nur befähigte Personen Zugang haben)

    Hat da jemand eine Meinung zu?

    VG Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

    Einmal editiert, zuletzt von Sifuzzi (13. September 2017 um 23:36)

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  • Die Aushänge werden nach der AwSV gefordert, somit ist dies im Bereich Wasserrecht angesiedelt. Gibt es einen Gewässerschutzbeauftragten? Wenn ja, wäre der der erste Ansprechpartner. Ansonsten derjenige der das Umweltmanagement unter sich hat, sofern so etwas existiert. Da es sich bei den Stoffen oft auch um Gefahrstoffe handelt könnte man auch in Richtung Gefahrstoffbeauftragter schauen und die Funktion wird ja oft von den SiFa ausgefüllt. Primär hat dies aber der Betreiber der Anlagen zu regeln. Da wird man dann schnell bei der technischen Abteilung landen, die hier häufig als Betreiber zu sehen ist.
    Bei kleineren Anlagen (<0,22m³) außerhalb von Schutzgebieten bist Du auch raus aus der AwSV für Notstromanlagen gibt es dann noch einige Erleichterungen auch bei größeren Mengen.
    Als SiFa würde ich versuchen, da raus zu kommen, denn Du bist da nicht der Experte. Ich als Gefahrstoffbeauftragter habe mich bei uns dem Thema gerade ein wenig angenommen, wobei ich den formalen Betreiber hier in der Pflicht sehe. So wie es aussieht dürfen wir bei uns eine uralte Anlage, so wie sie da steht nicht mehr weiter betreiben, ein Umbau kostet ein Vermögen, aber die Anlage ist unverzichtbar. Alternative wäre, wir stellen auf Kanisterware um, für die wir dann entsprechende Lagerflächen gestalten müssen, wofür allerdings keine Räume vorhanden sind und die Arbeitssicherheitsthemen (z.B. Heben und Tragen) sprechen eigentlich dagegen. Mal sehen für welche Variante sich der Betreiber entscheidet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Es geht hier wahrscheinlich um das Merkblatt zu § 44 Absatz 4 Satz 2 und 3, oder?!

    Dabei handelt es um eine DIN A 4 Seite, auf die ca. 10 Worte geschrieben warden müssen. Da frag ich mich doch: "Wo ist das Problem?!?!?!" Ich kann da jetzt Monde lang drüber diskutieren - oder ich hänge es einfach aus und die Sache ist vom Tisch. Der Kunde ist zufrieden, ich habe meinen Job gemacht, mein Chef sieht: " Ah, der Sifuzzi kümmert sich einfach auch mal um eine Sache und erledigt sie ohne großes Theater!" etc. pp.

    Wär doch mal eine Überlegung wert...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin zusammen, hätte kein Problem mich drum zu "kümmern", es geht hier aber nicht "mal eben" um eine Anlage, sondern um zig tausende. Es geht mir auch nicht darum ein "Muster" bereitzustellen, mir geht es um die Korrelation des Betreibens zum Arbeitsschutz des Arbeitgebers des Betreibers (den ich hier vertrete ...). Kann doch nicht sein das wir heute zuständig sind und nächstes Jahr unser Wettbewerber. Meine Auffassung ist, dass das der Gebäudeeigentümer regeln muss, oder eben sein beauftragtes Unternehmen (also wieder wir ;-)). Der sieht es aber so, dass es zu unseren "normalen" Pflichten gehört, obwohl ich in den Verträgen nichts finde. Heißt: Ich mache das gerne, aber nicht für Nüsse. Ich bin für den Arbeitsschutz meiner Leute zuständige, natürlich auch für die, die in den Räumen temporär Arbeiten verrichten. Und zwar sehr befähigte Personen, den dieser Aushang als Betriebsanweisung dienen soll. Also ganz ehrlich, ich finde den diesen Sachverhalt nicht so einfach, deshalb versuche ich hier in meinen Netzwerken Meinungen einzufangen. Wenn hier der "Betreiber" "so mal eben genannt" wird, ist dass das eine, wenn ich nicht (unmittelbar) erkenne, wer es denn trotz dicker Verträge nun wirklich ist, ist das die Kehrseite. Danke und Gruß.

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • ... Ich noch mal, hat sich erledigt. Da war scheinbar bei uns schon jemand fleißig. Im Intranet liegen sie, sogar bundeslandspezifisch angepasst. Danke trotzdem für die Antworten. VG Sifuzzi ....

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Dabei handelt es um eine DIN A 4 Seite, auf die ca. 10 Worte geschrieben warden müssen. Da frag ich mich doch: "Wo ist das Problem?!?!?!"

    Wie bereits erwähnt, kann es sich dabei ja um viele Anlagen handeln. Weiterhin ist die Beschaffung der Informationen oft nicht so einfach und wenn die Anlage nicht in Gefahrenkategorie A fällt wird es dann richtig "lustig".

    sogar bundeslandspezifisch angepasst.

    Gibt es da noch länderspezifische Varianten? Ich dachte, das wäre mit der AwSV Geschichte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.