Guten Abend zusammen, hat jemand die aktuellen Dokumente zu den Aushängen "wassergefährdende Stoffen"? Ich habe ein Verständnisproblem, wer sie aufhängen muss. Inwieweit greifen hier Arbeitsschutz, Umweltschutz und Betreiberpflichten ineinander? Ein Kunde von uns hat festgestellt, dass in deren Anlagen, z. B. Hydraulik- Aufzugsmaschinenraum, Netzersatzanlage (Tanks) veraltete Aushänge (VAWS) hängen. Er sieht uns als Betreiber in der Pflicht die aktuellen auszuhängen. Ich kann mir auch vorstellen das der Kunde Recht hat. Was ich nicht verstehe, ist, dass das bei mir als Arbeitsschützer landet, ich sehe das eher im Betrieb angesiedelt, die die Anlagen betreiben.
Um die Rechtsverhältnisse noch einmal klarzustellen:
- Der Kunde besitzt diese Räume mit den entsprechenden Anlagen.
- Er hat die Betreiberpflichten auf uns delegiert.
- Im Audit des Kunden bei einem unabhängigen Zertifizierer wurde der "Mangel" der alten Aushänge feststellt.
- Der Kunde entscheidet, dass es ein Thema des Betreibers ist (also wir).
- Der Betreiber ist ein Unternehmen mit rund 4.500 Beschäftigten und einem Arbeitsschützer (Meine Wenigkeit).
Aber ich ziere mich derzeit noch. Was habe ich als Arbeitsschützer mit den Aushängen zu tun? Unsere Leute sind in Bezug auf die "Verwendung" sauber aufgestellt, wir kommen unserer Arbeitgeberrolle nach. Die für mich anlagenbezogenen Aushänge betreffen die "TGA - Anlage" (in denen natürlich nur befähigte Personen Zugang haben)
Hat da jemand eine Meinung zu?
VG Sifuzzi