Hallo zusammen,
einer meiner Kunde hat in NRW einen Sanierungsauftrag. Unter anderem muss eine Baufassade abgebrochen werden. Hinter der Fassade sind Glaswolle-Matten die mit verschraubten Latten gehalten werden. Die Glaswolle-Matten wurden vor 2000 angebracht, und sind im Verdacht Krebserregend zu sein.
Betreffende technische Regeln habe ich TRGS 521 und TRGS 524 gefunden.
Nach meiner Kenntnis muss die Sanierung aufgrund der Glasfaserwolle gemeldet werden.
Wer muss die Meldung übernehmen, der Bauherr oder der Auftragsnehmer?
Wo muss die Meldung in NRW hingehen, oder wer muss informiert werden?
Im Voraus vielen Dank für Eure Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen,
Joschm